Post-Daten: Behörde sieht Verstöße

Die Datenschutzbehörde hat ihr Prüfverfahren gegen die Post abgeschlossen und Verstöße festgestellt: Das Unternehmen hätte Daten zur „Parteiaffinität“ nicht verarbeiten dürfen, teilte die Behörde am Dienstag mit.

Die Post steht schon seit längerem in der Kritik, personalisierte Werbung an Menschen zu verschicken, deren Parteiaffinität und Interessen davor online erhoben worden waren. Es sei angeordnet worden, die Praxis mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen, hieß es am Dienstag.

Die Datenschutzbehörde hatte Berichte, wonach die Österreichische Post Aktiengesellschaft Daten zur Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten. Dieses habe hervorgebracht, dass das Unternehmen tatsächlich im Rahmen des Gewerbes „Adressverlage und Direktmarketingunternehmen“ mittels statistischer Verfahren und ähnlichem die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.

„Daten müssen gelöscht werden“

„Sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist“ müssen nun alle Daten - sollte dies noch nicht geschehen sein - von der Post gelöscht werden. Ausnahmen gibt es dann, wenn es um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt.

Darüber hinaus stellte die Datenschutzbehörde auch fest, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung für diese Datenverarbeitung und der Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mangelhaft seien. Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen, hieß es vonseiten der Datenschutzbehörde.

Die Post hatte bereits Anfang Jänner angekündigt, auf die Erhebung der Parteinähe der Österreicher künftig zu verzichten. Alle vorhandenen Informationen darüber würden gelöscht und künftig nicht mehr berechnet oder abgespeichert, sagte Post-Chef Georg Pölzl - mehr dazu in Post verzichtet auf Daten zu „Parteiaffinität“.

Post sieht sich weiter im Recht

Die Post nimmt die Kritik der Datenschutzbehörde bezüglich ihrer Datensammlung zur Kenntnis, sieht sich aber weiter im Recht. Man habe keine individuellen Daten zur Parteizugehörigkeit erfasst, sondern ledigliche Hochrechnungen angestellt, so die Post AG zur APA. Sie werde Rechtsmittel gegen die Anordnung der Behörde ergreifen.

„Wir vertreten nach wie vor eine andere Rechtsmeinung und planen daher Rechtsmittel zu ergreifen, um eine Klärung der rechtlichen Auslegung in dieser neuen Gesetzesmaterie auch für die Zukunft zu erwirken“, hieß es aus dem Unternehmen.

Die Datenschutzbehörde hatte zuvor mitgeteilt: „Das Prüfverfahren hat hervorgebracht, dass die Post tatsächlich im Rahmen des Gewerbes ‚Adressverlage und Direktmarketingunternehmen‘ mittels statistischer Verfahren u.a. die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt." (...) Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen.“

Weiter Werbung mit personalisierten Daten

Es ist aber nicht die einzige Causa mit der das Unternehmen derzeit beschäftigt ist. Die Post steht derzeit auch in der Kritik, personalisierte Werbung an Menschen zu verschicken, deren Interessen davor online erhoben worden waren. Die Post hatte angekündigt, das Produkt vorerst nicht mehr zu vertreiben. Es ist aber noch im Angebot - mehr dazu in Post wirbt weiter mit personalisierten Daten.

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