Gericht: Moscheenschließung rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht hat die im Juni von der Regierung verkündete Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde für rechtswidrig erklärt. Die Moscheen dürfen weiterexistieren. Das Kultusamt legt Berufung ein.

Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag via Aussendung und im „Kurier“. Eine Bestätigung des Gerichts gab es vorerst nicht. Die IGGÖ sprach von einem „heftigen Rückschlag“ für die Bundesregierung.

Schließung wegen „salafistischer Umtriebe“

Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat vorigen Juni die Schließung von sieben Moscheen (sechs arabischer sowie einer türkischen), die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde und die Ausweisung aller 65 Atib-Imame verkündet. Die Maßnahmen im „Kampf gegen den politischen Islam“, den sich die Regierung auf die Fahne schreibt, basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.

Die Arabische Kultusgemeinde werde wegen salafistischer Umtriebe, die als Verstoß gegen die im Islamgesetz vorgeschriebene „positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft“ gewertet werden, komplett aufgelöst, hieß es - mehr dazu in Schließung von sieben Moscheen angeordnet (news.ORF.at, 8.6.2018).

Moschee Mariahilf Kulturverein Arabische Kultusgemeinde

APA/Helmut Fohringer

Die arabische Kultusgemeinde darf Moscheen weiterbetreiben

Gericht sieht Verfahrensfehler

Nun erklärte das Landesverwaltungsgericht die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde für rechtswidrig. Laut „Kurier“ wurde wegen eines Verfahrensfehlers der Bescheid des Kultusamtes aufgehoben.

Das Kultusamt im Bundeskanzleramt hätte im Falle von Beanstandungen der Kultusgemeinde nämlich eine Frist für die Behebung der Problematik einräumen müssen. Hätte man diese ungenützt verstreichen lassen, wären die verhängten Sanktionen rechtskonform gewesen. „Das Fehlen einer solchen Aufforderung bewirkt, dass die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit rechtswidrig ist“, heißt es nun aber im Gerichtsentscheid. Das Kultusamt hat sechs Wochen Zeit, Revision gegen das Erkenntnis zu erheben.

IGGÖ begrüßt Entscheidung

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der Arabischen Kultusgemeinde gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben - mehr dazu in Moscheen dürfen weitermachen. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

Von IGGÖ-Präsident Ümit Vural hieß es am Donnerstag: „Ich begrüße die klare Entscheidung des Gerichts und hoffe, dass das Kultusamt und damit die Regierung in sich gehen und sich wieder auf ihre Kernkompetenzen und ihre eigentliche Arbeit konzentrieren werden.“

Auflösung rechtswidrig

Die Auflösung der arabischen Kultusgemeinde war rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Wien.

Kultusamt wird Berufung einlegen

Das Kultusamt kündigte am Donnerstag Berufung gegen das Urteil zur Moscheenschließung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an. Es handle sich keinesfalls um eine inhaltliche Entscheidung, sondern es seien rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt worden, hieß es.

Für Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) ist das Urteil nicht nachvollziehbar. „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den politischen Islam, seine Auswüchse und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft zu unterbinden“, sagte er in einer Stellungnahme.

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