KAV-Pfleger: Unmut über Gehaltsschema

Die Gewerkschaft younion hat sich mit der Stadt Wien über ein neues Dienstrecht und eine Gehaltserhöhung für das KAV-Pflegepersonal geeinigt. Länger angestellte Mitarbeiter fühlen sich aber gegenüber neu Angestellten benachteiligt.

Aus Sicht der Gewerkschaft younion war es ein erfolgreicher Abschluss von „langwierigen und schwierigen Verhandlungen“, wie der Vorsitzende Christian Meidlinger am Montag per Aussendung meinte: „Insgesamt konnten wir 39 Millionen Euro herausverhandeln. Das wirkt sich nicht nur jetzt stark am Konto aus, es erhöht selbstverständlich auch die Pensionen.“ Rund 17.000 Angestellte des Wiener Krankenanstaltenverbundes erhalten laut Gewerkschaft mit 1. Jänner 2019 ein Gehaltsplus.

Eine Erhöhung des Grundgehalts und ein neues Schema erhalten demnach Pflegeassistenten, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Führungsebenen - eine Zulage bekommen Hebammen, der gehobene medizinisch-technische Dienst, der diplomierte medizinisch-technische Dienst sowie die medizinischen Assistenzberufe. Betroffen sind jeweils Personen, die vor dem 1.1.2018 angestellt wurden.

Krankenpfleger und Arzt

APA/Helmut Fohringer

Das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen wird nicht von allen KAV-Mitarbeitern begrüßt

Unmut bei länger angestellten KAV-Mitarbeitern

Teile der Personalvertretung sind mit dem Ergebnis aber alles andere als zufrieden. Hinter den Kulissen herrsche großer Unmut, hieß es von Personalvertreterin Silvia Tauchner gegenüber Radio Wien. Länger angestellte KAV-Mitarbeiter fühlen sich gegenüber neu Angestellten benachteiligt - diese hätten nun höhere Einstiegsgehälter, aber danach eine flachere Gehaltskurve. Das nun präsentierte zusätzliche Gehaltsplus würde diese Lücke bei weitem nicht schließen, heißt es.

Unter dem Titel „Wir fürs Wiener Spitalswesen - Optiermöglichkeit ins neue Besoldungssystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV!“ wurde dazu auch eine Petition in der Wiener Petitionsplattform gestartet. Gefordert wird, „dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach fundierter Beratung und mit absoluter Rechtssicherheit die freiwillige Wahlmöglichkeit zum Wechsel ins neue Besoldungssystem der Stadt Wien erhalten“.

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