80-Jährige wirft Hund von Balkon: Schuldspruch

Bubi, ein Yorkie-Rüde, war zur falschen Zeit am falschen Ort. Er geriet in einen Streit zwischen seinem Herrl und dessen Ex-Lebensgefährtin. Die Frau warf ihn aus dem siebenten Stock in die Tiefe. Dafür erhielt sie zehn Monate bedingt.

Neun Monate währte die Beziehung der heute 80-Jährigen zu einem pensionierten Elektriker. Als sie zu Bruch ging, brachte sie ihm die Schlüssel zurück und wollte auch 400 Euro zurück, die sich der Mann von ihr ausgeborgt haben soll. Das Paar begann darüber zu streiten, der zehn Monate alte Bubi kam dazu: „Da ist das Viech dahergekommen, ich hab es genommen und vom Balkon geworfen“, gab die 80-Jährige zu. Bubi überlebte den Absturz nicht.

„Was kann denn der Hund dafür?“, fragte Richterin Petra Schindler-Pecoraro. „Nichts, aber ich hab mich so aufgeregt.“ Der Ex bekam davon nichts mit, da er gerade mit Fernsehen beschäftigt war. „Warum haben Sie nicht das TV-Gerät runtergeworfen?“ „Der Fernseher ist zu schwer“, meinte die gebrechlich wirkende Pensionistin und bekannte sich der Tierquälerei für schuldig.

Drei Tage Bedenkzeit für Frau ohne Anwalt

Von der ebenfalls angeklagten angeblichen Nötigung wollte sie hingegen nichts wissen. Sie soll nämlich der Neuen ihres Ex-Lebensgefährten und diesem selbst mit „Abstechen“ gedroht haben, sollte die Anzeige nicht zurückgezogen werden. Dafür bekam Hansi auch 4.000 Euro - „und dann hatten wir Verkehr, Geschlechtsverkehr“, ließ die Angeklagte das Gericht wissen. Die Geldübergabe gab der ehemalige Hundebesitzer auch zu, doch konnte er die Anzeige als Offizialdelikt nicht zurückziehen.

„Sie haben 80 Jahre nichts angestellt, das Gericht glaubt, dass die Strafe genügt“, sagte die Richterin. „Die lügen, die helfen zum Hansi“, protestierte die Pensionistin in Bezug auf einvernommene Zeugen, um kurz darauf die Strafe doch zu akzeptieren. Obwohl die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärte, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Da die Seniorin ohne Anwalt erschienen war, hat sie auf jeden Fall noch drei Tage Bedenkzeit.