Hassposting gegen Neujahrsbaby: Weiteres Urteil

Weil er ein Hassposting gegen das Wiener Neujahrsbaby 2018 und dessen Kopftuch tragende Mutter abgesetzt hatte, ist ein Pensionist am Montag am Landesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden. Es ist nicht das erste Urteil in der Causa.

Der 65-Jährige wurde am Landesgericht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem bisher Unbescholtenen die Weisung erteilt, am Programm „Dialog statt Hass“ des Vereins Neustart teilzunehmen.

Das Mädchen Asel wurde am 1. Jänner 2018 um 0.47 Uhr in der Krankenanstalt Rudolfstiftung im Bezirk Landstraße geboren - mehr dazu in Asel, das Wiener Neujahrsbaby 2018. Mit einem Foto auf Facebook wurde die Geburt des Wiener Neujahrsbabys 2018 gefeiert. Darauf zu sehen: das Kopftuch der Mutter, das die Familie als muslimischen Glaubens auswies.

Habe „eine Dummheit“ begangen

In den Sozialen Netzwerken löste das Bild teilweise rassistische Reaktionen aus, mehrere Hassposter wurden von den Strafverfolgungsbehörden ausgeforscht, zur Anklage gebracht und abgeurteilt. Nun war der Pensionist an der Reihe, der dem Richter versicherte: „Ich liebe Muslime. Ich lebe mit Muslimen. Ich habe nie Muslime beleidigt.“

Im Jahr 2016 wurde der gesetzliche Rahmen für Hasspostings im Internet verschärft. Bei besonders extremen Fällen der Verhetzung und Cybermobbing drohen seitdem bis zu drei Jahre Haft.

Das Foto mit der Kopftuch tragenden Mutter hatte ihn allerdings auf Facebook zu folgender Äußerung veranlasst: „Für jedes österreichische Baby werden sechs muslimische Dschihadisten geboren.“ Dass damit Muslime pauschal herabgesetzt wurden, sah der Angeklagte nicht ganz ein. Auf die richterliche Frage, ob er sich schuldig bekenne, meinte er: „Schwer zu sagen.“ Er habe „nichts gemeint“. Letzten Endes räumte er ein, er habe „eine Dummheit“ begangen.

Der 65-Jährige akzeptierte die über ihn verhängte Strafe. Auch die Staatsanwältin war einverstanden. Da der Pensionist nicht anwaltlich vertreten war, ist das Urteil nicht endgültig rechtskräftig.

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