„Geförderter Wohnbau“ tritt in Kraft

Die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ tritt heute in Kraft. Bei Neuwidmungen ab einer Größe von 5.000 Quadratmetern müssen zwei Drittel der Fläche künftig für geförderten Wohnbau reserviert werden.

Betroffen sind Bereiche, die als Wohngebiet oder als gemischtes Baugebiet ausgewiesen sind. Auch bei neuen Hochhäuser würde das zum Tragen kommen. Nicht betroffen sind hingegen Einfamilienhäuser.

In bestehende Widmungen wird durch die Novelle nicht eingegriffen. Auch kann die Stadt Ausnahmen erlauben, etwa dann, wenn städtebaulich gewünschte Projekte nur schwer zu finanzieren wären - was etwa bei der Überbauung von Bahnflächen der Fall sein könnte. Der Passus in der neuen Bauordnung wurde im November 2018 im Landtag beschlossen - mehr dazu in Wohnbau: Zwei Drittel müssen gefördert sein und Opposition verzögert Tierhaltegesetz.

Kritik von Kammern

„Ich weiß, dass dieses Gesetz eine kräftige Maßnahme ist. Aber ich bin in die Politik gegangen, um konkrete Verbesserungen für die Wienerinnen und Wiener zu erreichen. Leistbares Wohnen ist bei uns kein Privileg für Besserverdiener“, sagte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) in einer Mitteilung am Mittwoch.

Die Grundstückspreise seien in den vergangenen Jahren gestiegen, und hohe Grundkosten würden zu erhöhten Miet- und Wohnungspreisen führen. Für Bauträger, die geförderten Wohnraum errichten, werde es dadurch immer schwieriger, geeignete Flächen dafür zu sichern, begründete die Ressortchefin die Maßnahme.

Kritik an der neuen Kategorie war im Vorjahr aus der Wirtschafts- und der Landwirtschaftskammer gekommen. Allein bei Wiener Wohnen gäbe es noch Potenzial für 30.000 Wohnungen, hieß es, etwa durch Ausbauten von Dächern und Aufbauten auf Garagen - mehr dazu in Flächenwidmung: Kammern gegen Pläne.

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