„Aktion scharf“ nach neuem Hundehaltergesetz

Leinen- und Maulkorbpflicht für „Kampfhunde“ sowie ein Alkohollimit für deren Besitzer: Am Montag haben Polizei und Stadt eine erste Schwerpunktkontrolle durchgeführt, um die Einhaltung des neuen Tierhaltegesetzes zu überprüfen.

Mitte Februar ist in Wien das neue Tierhaltegesetz in Kraft getreten. Das bedeutet strengere Regeln für Hundebesitzer. Nun sind auf zwei Wochen angelegte Hotspot-Überprüfungen angelaufen. Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl betonten bei einem Medientermin am Montag, dass die Rathaus-Behörden und die Exekutive mehrmals jährlich Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung durchführen.

Naherholungsgebiete im Fokus

Listenhunde müssen seit Mitte Februar beispielsweise im öffentlichen Raum - ausgenommen eingezäunte Hundezonen - sowohl Maulkorb als auch Leine angelegt haben. Für alle übrigen Hunde gilt Maulkorb- oder Leinenpflicht. Hier habe es in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden gegeben - vor allem betreffend größere Naherholungsgebiete. Folglich werden Polizei, städtische Veterinärdienste (MA 60) und MA 6 (Rechnungs- und Abgabewesen) etwa die Situation auf der Donauinsel, am Donaukanal, am Laaerberg oder in größeren Parks genauer unter die Lupe nehmen.

Polizisten der Polizeidiensthundeeinheit (PDHE) mit ihren Hunden bei einer Kontrolle

APA / Georg Hochmuth

Keine Zahlen zu Kontrollen

Grundsätzlich werde aber ganz Wien bestreift, betonte Pürstl. Neben der Einhaltung der Maulkorb- und Leinenpflicht stehen auch das verpflichtende Chippen und der für Listenhundehalter obligatorische Hundeführschein im Fokus. Kontrolliert wird zudem die 0,5-Promille-Grenze bei Listenhundehaltern. Diese gilt ebenfalls bereits seit Mitte Februar. Zahlen, wie viele Besitzer bisher blasen mussten bzw. schon als Alkosünder mit Vierbeiner entlarvt wurden, gab es noch nicht - mehr dazu in Maulkorb für Listenhunde nun Pflicht.

Die Verschärfungen beim Tierhaltegesetz wurden als Reaktion auf jenen Vorfall getroffen, bei dem im September ein Rottweiler ein Wiener Kleinkind totgebissen hatte. Die Besitzerin hatte 1,4 Promille Alkohol im Blut und wurde am Montag am Landesgericht nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Die neuen Regeln sollen möglichst verhindern, dass sich ein derart tragischer Fall noch einmal ereigne, betonte Sima - mehr dazu in Bub von Hund getötet: 18 Monate Haft.

Hundekontrollen auf der Donauinsel

Am Montag haben Polizei und Stadt eine erste Schwerpunktkontrolle durchgeführt, um die Einhaltung des neuen Tierhaltegesetzes zu überprüfen.

Sachkundenachweis ab Juli

Ebenfalls Teil des Gesetzes, aber noch nicht in Kraft, ist eine Neuerung, die alle Wiener Hundebesitzer angeht: Unabhängig von der Rasse muss dann nämlich ein Sachkundenachweis erlangt werden. Im entsprechenden Kurs werden Grundkenntnisse über die Haltung eines Vierbeiners vermittelt. Diese Regelung gilt ab 1. Juli.

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