Digitales Amt: Loacker angezeigt

Mit der Verlegung seines Hauptwohnsitzes in ein Ministerium hat der Abgeordnete zum Nationalrat, Gerald Loacker (NEOS), Schwachstellen der App „Digitales Amt“ aufzeigen wollen. Jetzt muss er rechtliche Konsequenzen tragen.

Stubenring 1, 1010 Wien: Die Adresse des Ministeriums für Digitalisierung ist der neue, offizielle Hauptwohnsitz von Gerhard Loacker. Der Abgeordnete nutzte zur Ummeldung die vergangene Woche vorgestellte App „Digitales Amt“ - mehr dazu in Regierung präsentiert „Digitales Amt“ (news.ORF.at). Eine Bestätigung durch den Unterkunftgeber, wie dies das Meldegesetz vorsieht, sei dabei nicht notwendig gewesen, betonte er in der ORF-„ZiB2“.

Meldezettel an beliebigen Adressen

Eine zuletzt präsentierte App soll den Nutzern und Nutzerinnen Amtswege beim Bund erleichtern, zum Beispiel Änderungen des Wohnsitzes.

Hintergrund der Aktion ist, dass Loacker befürchtet, dass der Wegfall eben dieser Bestätigung durch den Quartiergeber etwa bei Wählerregister oder auch bei Steuern und Pendlerpauschale Fehler zulasse.

Falsche Wohnsitzmeldung „absichtlicher Betrug“

Das Ministerium unter der Leitung von Margarete Schramböck (ÖVP) sagte am Freitag in einer ersten Reaktion, dass es beabsichtigt sei, dass die Unterschrift des Unterkunftgebers entfällt. Dennoch könne eine Überprüfung durch die Meldebehörde erfolgen. Wohnungseigentümer könnten zudem im Zentralen Melderegister prüfen, ob Meldungen stimmen. Man prüfe laufend Adaptierungen und Verbesserungen, hieß es auf APA-Anfrage, ob eine Informationsschleife an den Quartiergeber eingeführt werden soll.

In einer Aussendung warnte das Ministerium dann vor vorsätzlichen Falschmeldungen, denn dies wäre „absichtlicher Betrug“ und ein Verstoß nach dem Meldegesetz - und damit ein Straftatbestand. „Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Jeder Amtsweg, der online erledigt wird, löst die gleichen Konsequenzen aus wie ein Amtsweg in der analogen Welt“, wurde betont.

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz

Die für das Gebäude zuständige Burghauptmannschaft (BHÖ) reagierte auf Loackers Ummeldung prompt. Das Gebäude diene als Sitz des Ministeriums und beinhalte keine Unterkünfte gemäß Meldegesetz, hieß es: „Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgen kann und daher auch nicht erfolgt ist, begründet aus Sicht der zuständigen Dienststelle den Verdacht eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 1 Z 2 Meldegesetz.“

Man habe daher eine Sachverhaltsdarstellung an das Wiener Magistrat als Meldebehörde erstattet. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Dass die elektronische Wohnsitzanmeldung ohne Unterschrift des Quartiergebers möglich ist, ist kein Versehen des Bundes. Dies wurde im Parlament Ende des Vorjahres einstimmig - also auch mit den Stimmen der NEOS - beschlossen, obwohl in der Begutachtung auch kritische Stimmen zu hören waren.

„Digitales Amt“ soll Amtswege erleichtern

Die vergangene Woche präsentierte App für Smartphones und Tablets soll den Nutzern Amtswege beim Bund erleichtern. So stehen für Wohnsitzänderungen schon die ersten Funktionen bereit. Damit kann man ohne Besuch am Meldeamt den Hauptwohnsitz ab- bzw. neu anmelden. Möglich ist dies auch auf der Online-Plattform www.oesterreich.gv.at.

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