Karfreitag nur selten „persönlicher Feiertag“

Wer den Karfreitag 2019 als „persönlichen Feiertag“ will, hat dies spätestens bis Mitternacht seinem Arbeitgeber bekannt geben müssen. Da endete die Frist für den rechtlich verbrieften Urlaubswunsch. Das Interesse ist aber gering.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22. Jänner entschieden, dass die bisherige Bevorzugung von Protestanten und Altkatholiken beim Karfreitag unzulässig ist. Damit steht der zusätzliche Feiertag allen Arbeitnehmern zu. Um einen allgemeinen zusätzlichen Feiertag zu verhindern, strichen ÖVP und FPÖ die Karfreitagsregelung aus dem Arbeitsruhegesetz.

Heuer kürzere Frist

Dieser „persönliche Feiertag“ muss drei Monate im Voraus schriftlich bekannt gegeben werden. Nur für heuer wurde diese Frist auf zwei Wochen verkürzt. Laut Sozialministerium lief die Frist bis Donnerstag um Mitternacht.

Wer nun am Karfreitag freihaben möchte, muss dafür einen seiner Urlaubstage verbrauchen. Dazu wurde im Arbeitsruhegesetz eine Bestimmung eingefügt, die es allen Arbeitnehmern erlaubt, einen Urlaubstag im Jahr auch gegen den Willen des Arbeitgebers zu fixieren. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht.

Interesse in Unternehmen nur gering

Wie ein Rundruf von wien.ORF.at bei Wiener Unternehmen ergeben hat, hält sich das Interesse nach einem freien Karfreitag - im Gegenzug für einen Urlaubstag - in Grenzen. „Wir bemerken bis dato in unseren Handelsfirmen - Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg - keine Auffälligkeiten oder Häufungen zur Nutzung des Karfreitags als persönlichen Feiertag. Wir haben zu dieser Neuerung breits via Mitarbeiter-App und interner Kommunikation informiert und es gab dazu von den Filialmitarbeitern kaum Nach- oder Anfragen“, heißt es etwa vom Handelskonzern REWE.

Auch bei den Austrian Airlines (AUA) zeigt sich ein ähnliches Bild. „Die Einreichungen sind extrem gering und liegen bei etwa einem Prozent der rund 3.500 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt AUA-Sprecherin Tanja Gruber. Auch beim Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim hat es so gut wie keine Anträge für einen „persönlichen Feiertag“ am Karfreitag gegeben. Denn „der überwiegende Teil der Mitarbeiter hat aufgrund einer internen Einarbeitsregelung am Karfreitag frei“, so Sprecherin Inge Homolka.

Bei Siemens in Österreich arbeiten rund 10.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Wir gehen davon aus, dass tatsächlich etwa fünf Prozent der Mitarbeiter diesen Tag als Feiertag konsumieren werden – das wären etwa 535 Mitarbeiter“, so Siemens-Sprecher Michael Braun. Der Mineralölkonzern OMV hat „sieben Meldungen für einen persönlichen Feiertag am Karfreitag“, sagt Sprecher Andreas Rinhofer. Und der Süßwarenhersteller Manner hat gar „keine Anmeldung“ bekommen. Keine Zahlen dazu hat die Wiener Wirtschaftskammer erhoben. Auch die Evangelische Kirche hat keine Zahlen. Deren Sprecher Thomas Dasek berichtet aber von „mehreren rechtlichen Anfragen“.

Wiener Beamte haben ab Mittag frei

Die Wiener Beamten haben - so wie ihre Kollegen im Bund - am Karfreitag weiterhin ab Mittag frei. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) mit. Die Regelung, so wurde betont, gelte nun auch für evangelische Mitarbeiter, die bis zur Streichung des Feiertags am Karfreitag nicht arbeiten mussten.

Insgesamt gilt der halbe freie Karfreitag für rund 20.000 Wiener Beamte und Landesbedienstete. Laut der Sprecherin „nehmen viele auch Zeitausgleich“, um den ganzen Tag zu Hause bleiben zu können.

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