Schwerpunkt-Kontrollen gegen Hundebesitzer

Mit Schwerpunkt-Aktionen kontrolliert die Polizei derzeit die Hundebesitzer in der Stadt. Seit Mitte Februar müssen Listenhunde ja Beißkorb und Leine tragen, rund 3.300 Tiere sind betroffen.

Kontrollen von Beamten der Polizei und des Magistrats gibt es etwa auf der Donauinsel, beim Donaukanal und in größeren Parks. Dabei kommt es etwa immer wieder vor, dass Hunde nicht gechipt sind, so Ruth Jily, Dienststellenleiterin der MA 60, gegenüber „Wien heute“: „Wenn dann ein Tier davonläuft, dann tun wir uns wirklich schwer, den Besitzer ausfindig zu machen.“ Essenziell sei deshalb auch, die Online-Registrierung der Hunde über die sogenannte Heimtierdatenbank.

Dagegen zeigt sich bei den Kontrollen, dass die meisten Halter von Listenhunden ihren Tieren einen Maulkorb anlegen. Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum, Maulkorbpflicht in Hundeauslaufzonen und die 0,5-Promille-Grenze für Halter von Listenhunden gelten seit 19. Februar - mehr dazu in Maulkorb für Listenhunde nun Pflicht.

Hund mit Besitzerin

ORF

Die seit Februar gültigen Bestimmungen werden verstärkt kontrolliert

Hundeführscheinprüfung alle zwei Jahre

Neu bei Listenhunden ist auch, dass die Hundeführscheinprüfung nach zwei Jahren wiederholt werden muss. Gesetzesverletzungen haben Konsequenzen. „Mit Herz und Hirn“ gehe man vor, so ein Polizeiinspektor gegenüber „Wien heute“. Es komme auf die Person an, aber prinzipiell gebe es zunächst Vorwarnungen.

Beißkorb- und Leinenkontrolle

Listenhunde an die Leine und mit Beißkorb - durch Kontrollen sollen Hundehalter an die lange Leine genommen werden.

Die neuen Regeln sind eine Konsequenz aus einem tragischen Vorfall in der Donaustadt im September 2018: Ein Rottweiler hatte ein 17 Monate altes Kind angefallen, der Bub starb zwei Wochen danach im Spital. Die Hundebesitzerin war alkoholisiert. Sie wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt - mehr dazu in Bub von Hund getötet: 18 Monate Haft.