Ibiza-Video: Staatsanwaltschaft prüft

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien prüft die mögliche strafrechtliche Relevanz des Ibiza-Videos. Aufgrund der Videoinhalte könne das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht abschließend beurteilt werden, heißt es.

„Aus diesem Grund wurde die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft damit beauftragt, sämtliche verfügbare Informationen zusammenzutragen und auf dieser Basis den Anfangsverdacht zu überprüfen“, lautete die Begründung der Oberstaatsanwaltschaft am Montag. Die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“, denen das gesamte mehrstündige Ibiza-Video zugespielt wurde, haben bereits mitgeteilt, dass sie das gesamte Videomaterial den Behörden nicht zur Verfügung stellen werden.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am Sonntag strafrechtliche Konsequenzen für den zurückgetreten FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nicht ausgeschlossen. „Die Ermittlungen werden zeigen, was jetzt passiert. Aber, was er in diesem Video sonst sagt, ist ein großer Skandal, bedeutet das Ende von seiner politischen Tätigkeit und vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen“, sagte Kurz.

Zahlreiche Anzeigen

Laut der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gibt es bereits zahlreiche Anzeigen. Die WKStA betonte, dass sie an einer vollumfänglichen strafrechtlichen Aufklärung des Sachverhaltes interessiert sei und unter anderem eine Vielzahl an eingelangten Anzeigen im Zusammenhang mit dem Video prüfe.

Es handle sich um ein berichtspflichtiges Verfahren, so dass die WKStA auf Weisung der OStA Wien vom 18. Mai zunächst Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachts zu führen gehabt habe. Derzeit prüfe man „umfassend das Vorliegen eines Anfangsverdachtes“. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden darüber hinaus keine weiteren Details zum Verfahren sowie Namen von Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben, hieß es in der Stellungnahme.

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