Lauda-Tod: Wien bietet Ehrengrab an

Die am Montagabend verstorbene Formel-1-Legende Niki Lauda soll ein Ehrengrab in Wien bekommen. Das Angebot kommt von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), letztendlich sei es aber eine Entscheidung der Familie, heißt es.

„Niki Lauda soll ein Ehrengrab bekommen. Die Stadt wird das anbieten“, kündigte der Sprecher des Bürgermeisters Michael Ludwig (SPÖ) an. Das Thema sei in der Familie noch nicht zur Sprache gekommen, hieß es auf APA-Nachfrage seitens einer Sprecherin der Familie Lauda.

1.000 Ehrengräber auf dem Zentralfriedhof

Es gibt rund 1.000 Ehrengräber auf dem Wiener Zentralfriedhof. In der jüngsten Zeit wurden dort unter anderen Karikaturist Manfred Deix, Sänger Udo Jürgens, Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), Schauspieler Peter Kern, der frühere ORF-Generalintendant Gerd Bacher sowie der Publizist, Verleger und Widerstandskämpfer Fritz Molden beigesetzt.

Ehrengräber stellen laut Angaben der Friedhöfe Wien eine hohe Auszeichnung dar, welche die Stadt über den Tod hinaus an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vergibt. Die Vergabe von gewidmeten Gräbern erfolgt in letzter Instanz über den Bürgermeister. Von der Familie Lauda wurde bezüglich des Ehrengrabs Dienstagnachmittag noch keine Entscheidung getroffen.

Ludwig über Lauda: „Große Persönlichkeit der Stadt“

Wiens Bürgermeister Ludwig teilte am Dienstag zum Tod der Formel-1-Legende mit: „Mit dem Ableben von Niki Lauda ist eine große Persönlichkeit unserer Stadt von uns gegangen. Als Sportler, Unternehmer und vor allem als Mensch hat er die Sportwelt, die Wirtschaft und auch das öffentliche Leben über viele Jahrzehnte geprägt.“

Seine einzigartigen Erfolge seien und blieben unvergessen. „Für viele war er sportliches Vorbild und Galionsfigur ganzer Generationen, der mit enormen Willen größte Erfolge erkämpft hat. Ein Wiener Weltmeister, der immer wieder aufgestanden ist und in seiner Heimatstadt Wien - aber auch weit weltweit - unvergessen bleiben wird. Unsere ganze Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.“

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