„Ibiza-Video“: Spur zu Wiener Detektiv

Seit Freitagabend stellen sich viele die Frage: Wer steckt hinter dem „Ibiza-Video“, das zum Koalitionsbruch geführt hat? Ein Wiener Anwalt soll laut Medienberichten den Kontakt hergestellt haben. Auch ein Wiener Detektiv soll involviert sein.

Die „Ibiza-Affäre“ soll ihren Anfang am 24. März 2017 in einem Wiener Innenstadtlokal genommen haben, wo man mit der vermeintlichen Oligarchennichte, ihrem deutschen Mittelsmann und einen Wiener Anwalt in Kontakt trat, erzählte Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus dem „Kurier“.

Gudenus bezeichnete den Anwalt mit Kanzlei in der Wiener Innenstadt als zentrale Figur. Er soll die Personen überhaupt erst zusammengebracht haben. Zunächst soll es - nach dem Tod von Gudenus’ Vater - um den Verkauf eines Teils der Grundstücke der Familie im Waldviertel gegangen sein.

Identität des Begleiters dürfte geklärt sein

Der Anwalt brachte Gudenus mit dem Wiener Detektiv zusammen, der zuletzt geschäftsführender Gesellschafter einer Detektei in München gewesen sein soll. Er dürfte der Begleiter der vermeintlichen russischen Milliardärsnichte sein, der im „Ibiza-Video“ im Anschnitt zu sehen ist.

Gudenus traf am 24.3.2017 die beiden Männer sowie erstmals auch die vermeintliche Oligarchennichte selbst im Grand Hotel in Wien, berichtete der „Kurier“. Genau vier Monate später - in der Villa auf Ibiza - war auch erstmals der damalige FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache dabei.

Hinweis zu Mann in Video

Auch die Identität jenes Mannes, der die mutmaßliche russische Oligarchennichte auf Ibiza begleitet hat, dürfte geklärt sein.

Der Detektiv hat angeblich geholfen, die „Ibiza-Affäre“ einzufädeln. Das berichteten mehrere Medien am Mittwoch. Er soll den Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin gemimt und die Operation federführend geplant und durchgeführt haben. Der Detektiv sei ein guter Bekannter des Wiener Anwalts gewesen. Der Anwalt wies jegliche Vorwürfe zurück.

Ob das tatsächlich stimmt, ist aber unklar. Es gibt derzeit keine gesicherten Informationen, wer hinter dem Video steht. Es dürfte jedoch für den Wahlkampf 2017 konzipiert worden sein. Warum es dann nicht veröffentlicht wurde, ist ebenfalls nicht bekannt. Laut „Kurier“ soll das Video bereits im Jänner 2019 mehreren Medien angeboten worden sein, jedoch um einen hohen Geldbetrag.

Schon einmal belastendes Material angeboten

Schon früher soll der Wiener Anwalt einem der ÖVP nahestehenden PR-Berater belastendes Material gegen FPÖ-Politiker angeboten haben. Dabei habe es sich angeblich - im Vorfeld der Wien-Wahl 2015 - um Videomaterial gehandelt, auf dem der damalige Parteichef Strache bei der Übergabe von Bargeld zu sehen sein soll. Das Ganze sei aber versandet, da das Material nicht eindeutig genug gewesen sei. Als Quelle nannte der Anwalt laut „Presse“ damals einen frustrierten ehemaligen FPÖ-Mitarbeiter.

Der „Presse“ erzählte Gudenus, er habe den weiblichen Lockvogel zwei- bis dreimal in Wien gesehen, deren Vertrauten etwas öfter. Nach der verhängnisvollen Zusammenkunft auf Ibiza habe man die Dame nicht mehr gesehen. In dem Video sprechen Strache und Gudenus mit der vermeintlichen russischen Oligarchennichte unter anderem über die Übernahme der „Kronen Zeitung“, Spenden an die FPÖ und die Vergabe von Staatsaufträgen.

Kritik vom Detektiv-Verband

Der „Österreichische Detektiv-Verband“ (ÖDV) kritisiert die Macher des Videos. Das Vorgehen der Produzenten sei weder durch ein berechtigtes Interesse der Auftraggeber gedeckt noch im Rahmen der ethischen Grundsätze seriöser Detektive, meint die Vereinigung von drei Dutzend Berufsdetektiven.

Das Gewerbe der Berufsdetektive ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit besonderen Zugangsvoraussetzungen. Das bedeute einerseits, dass eine fachliche Befähigung und andererseits ein einwandfreier Leumund nachgewiesen werden müssen, um als Berufsdetektiv tätig werden zu können, meinte ÖDV-Präsident Lukas Helmberger in einer Aussendung.

Ein Detektiv dürfe nur tätig werden, wenn es ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers gebe - etwa um einen Schaden abzuwehren - und keine rechtswidrige Handlungen provozieren. Beides sieht Helmberger im Fall des Ibiza-Videos nicht als gegeben an.

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