Alles zur Arbeitszeitaufzeichnung

Strittige Überstunden sind immer wieder ein Thema zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Um diese zu vermeiden, steht diesmal in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der AK Wien die Arbeitszeitaufzeichnung im Mittelpunkt.

Das Wichtigste im Falle von Streitigkeiten über die korrekte Abgeltung meiner Arbeitszeit ist, dass ich die von mir geleisteten Zeiten auch nachweisen kann.Das Gesetz verlangt das die Aufzeichnungen vom Arbeitgeber geführt werden müssen.Das heißt aber leider noch nicht, dass sich auch alle Arbeitgeber daran halten. In größeren Unternehmen mit Betriebsräten ist es meist eine Selbstverständlichkeit, eine elektronische Zeiterfassung zu haben, bei der man sich ein- und ausstempeln kann. In vielen anderen Betrieben kümmern sich die Arbeitgeber aber gar nicht darum.

In einigen Fällen gibt es auch laut Gesetz eine Erleichterung bei der Aufzeichnungspflicht und fehlende Aufzeichnungen werden dann zum Problem für die ArbeitnehmerInnen. Es liegt nämlich im Streitfall vor Gericht in der Verantwortung des Klägers, seine Ansprüche zu beweisen. Und wenn ich als Arbeitnehmer sage, ich habe diese und jene Stunden geleistet und daraus ergeben sich dann die oder die Geldansprüche, dann muss ich das genau angeben und das kann ich wiederum nur, wenn ich vorher genau mitgeschrieben habe und vorbringen kann, wann genau ich gearbeitet habe.

Arbeitszeit: Uhr und Liste

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Selbstaufzeichung, Durchsicht, Bestätigung

Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass ich an seiner Stelle die Aufzeichnungen selbst führen muss. Das kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Zum Beispiel, wenn ich viel im Außendienst unterwegs bin, trage ich die Zeiten selbst ein und lege sie dann dem Arbeitgeber regelmäßig zur Durchsicht und Bestätigung vor. Ideal wäre wöchentlich, ansonsten aber zumindest monatlich. Pro Quartal könnte schon wieder kompliziert werden, sich zurückzuerinnern, an welchem Tag genau man diese oder jenes gemacht hat.

Grundsätzlich reicht es schon, auf einem Kalender täglich die Beginn- und Endzeiten einzutragen und – ganz wichtig – hier auch die gehaltenen Pausen zu vermerken. Dazu noch wo man mit welchen Kollegen zusammengearbeitet hat. Vielleicht auch anführen, was man gemacht hat oder wo man gearbeitet hat. Aber auch Urlaubstage kann man hier eintragen.

Arbeitszeitkalender und App

Die Arbeiterkammer bietet hier einen Arbeitszeit-Kalender an, der immer zu Jahresbeginn an unsere Mitglieder verschickt wird. Erfahrungsgemäß häufig betroffene Zielgruppen erhalten den Kalender automatisch wie etwa: Reinigung, Pflege- und Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Baugewerbe, Gastronomie, Handel, aber auch Frisuere und Kosmetikbereich, Kindergärten und andere Dienstleister.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 8.11.2018

Zusammengefasst all jene Branchen, in denen die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten oft zu einem Problem führt, weil eben der AG seine Verpflichtung zur Ermittlung der Arbeitszeiten nicht wahrnimmt oder eben die geleisteten Überstunden nicht oder nicht korrekt bezahlt werden. Laut Statistik Austria wurden 2017 immerhin 45 Millionen Mehr- und Überstunden nicht abgegolten! Jetzt gibt es aber mittlerweile auch schon eine elektronische Zeiterfassung, die mir sogar das Mitschreiben erspart.

Die AK bietet eine Möglichkeit an, die Arbeitszeit mittels Knopfdruck am Smartphone festzuhalten. Unter ak-zeitspeicher.at kann man sich ganz leicht anmelden und fortan jede Arbeitssekunde mittels Knopfdruck am Handy fixieren. Einfach bei Beginn der Arbeit auf „Start“ und bei Ende oder Pause der Arbeit auf „Stopp“ drücken und schon wird alles abgespeichert. Der Vorteil der elektronischen Erfassung ist, dass man später vor Gericht beweisen kann, wann man die Arbeitszeit erfasst hat. Somit wäre dann auch der häufige Vorwurf, ein Arbeitnehmer hätte die Aufzeichnungen erst im Nachhinein verfasst, entkräftet.

Auf der sicheren Seite sein

Jeden Tag alles eintragen und erhalte ich dann am Ende des Monats meine Lohnabrechnung, nehme ich meinen Arbeitszeitkalender zur Hand, rechne mir meine geleisteten Arbeitsstunden aus und kann so kontrollieren, ob die vom Arbeitgeber erstellte Lohnabrechnung mit meinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden übereinstimmt. Stimmt die Abrechnung nicht, empfehlen wir, zunächst einmal beim Arbeitgeber nachzufragen und zu versuchen, die Differenzen zu klären.

Auch wenn es im aufrechten Arbeitsverhältnis oft unangenehm sein kann, den Arbeitgeber darauf anzureden, muss einem bewusst sein, dass gerade bei der Abgeltung von Überstunden oft sehr kurze Verfallsfristen in den Kollektivverträgen oder Arbeitsverträgen vorgesehen sind. Dies bedeutet, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht binnen der gesetzten Frist beim Arbeitgeber in der Regel schriftlich geltend gemacht werden. Und damit hat man die geleisteten Arbeitsstunden praktisch „verschenkt“.

Der Arbeitszeitkalender der Arbeiterkammer kann auch vom Arbeitnehmer bestellt werden. Die Arbeiterkammer schickt den Arbeitszeitkalender gerne zu.

Link:

Arbeiterkammer