Parkpickerl-Befragung bis Herbst?
Spätestens drei Monate nachdem der Antrag für eine Volksbefragung samt den nötigen Unterschriften eingebracht wurde, muss die Volksbefragung durchgeführt werden. So sieht es das Gesetz vor.
Fragestellung könnte Gerichte beschäftigen
Zuerst aber hat der Bürgermeister vier Wochen Zeit, um die Befragung auszuschreiben, dann gibt es noch einmal eine Frist von zwei Monaten, um die Volksbefragung auch durchzuführen. Allerdings gilt dieser Fristenlauf nur, wenn die eingereichten Unterschriften gültig sind und die Fragestellung zulässig ist.
Gerade bei der Fragestellung könnte es aber noch zu heftigen Diskussionen kommen. Denn Wiener Stadtverfassung schreibt vor, dass über Gebühren nicht abgestimmt werden darf. Da die Ausweitung der Parkpickerlzonen auch mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist, könnte es möglicherweise auch Gerichtsentscheidungen geben. Das würde eine Volksbefragung definitiv deutlich verzögern.
Für Wiener ÖVP „Wille der Bevölkerung“
Die SPÖ hält jedenfalls nach einem Machtwort von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) an der Ausdehnung fest. Ganz anderer Meinung ist die Wiener ÖVP: „Ich kann dem Bürgermeister nur Empfehlen sich nicht über den Willen der Bevölkerung hinwegzusetzen“, so deren Chef Manfred Juraczka - mehr dazu in Parkpickerl-Streit: Genug Unterstützer.
Zonen bereits fixiert
120 Euro wird das Parkpickerl für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner kosten, dazu kommen 50 Euro Verwaltungsabgabe. Ab 1. August können die Pickerl bei den Bezirksämtern oder online bestellt werden, Unternehmer und Arbeitnehmer können bereits ab 1. Juli Ausnahmen beantragen. Die zulässige Parkdauer wird in den neuen Gebieten drei Stunden betragen.
APA-Graphik/Martin Hirsch
Link:
- Häupl bremst Befragungspläne (wien.ORF.at; 3.6.2012)
- Parkpickerl: Neue Zonen fixiert (wien.ORF.at; 29.4.2012)