Stalking: Bedingte Haftstrafe für Arzt

Ein Arzt ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen Stalkings zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige soll seit Jahren wöchentlich bei der Wohnung seiner Ex-Freundin auftauchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Angaben der Ex-Lebensgefährtin zufolge steht der Arzt wöchentlich vor ihrer Wohnung, klopft an, wirft Briefe in den Postkasten, ruft regelmäßig an und schickt SMS. Die beiden haben zwei gemeinsame Töchter. Die jüngere, 14 Jahre alte Tochter passe er regelmäßig vor der Schule oder der U-Bahn-Station ab.

Das Ganze soll sich seit Jahren abspielen. Bereits 2009 wurde der Mann wegen Stalkings verurteilt. Sein Verhalten dürfte er dessen ungeachtet nicht geändert haben. „Er behandelt uns wie sein Eigentum. Es muss ein Ende sein! Das ist einfach Terror“, klagte die Frau.

Vater soll Tochter gewürgt haben

„Was sie sagt, stimmt nicht. Die Zeit hätte ich gar nicht“, lächelte der Angeklagte, der sich „nicht schuldig“ bekannte. Dass er seiner jüngeren Töchter öfters begegne, sei „mein gutes Recht, weil das Jugendamt mir Informationen vorenthält. Ich habe von denen nur erfahren, dass sie Lady Gaga hört.“ Wann immer ihn die 14-Jährige erblicke, rufe sie aber „Geh weg!“ und beginne loszuschreien: „Ich weiß nicht, warum sie seit Jahren diesen einzigen Satz sagt.“

Am 7. April soll der Arzt seine Tochter vor ihrem Wohnhaus festzuhalten versucht haben. Er habe sie sogar gewürgt, berichtete die Schülerin der Richterin. Die 14-Jährige äußerte am Ende ihrer Einvernahme einen Wunsch: „Ich möchte ihn einfach gar nicht sehen.“ Daraufhin bat ihr Vater die 14-Jährige, „noch ein bisschen im Saal zu bleiben“. Begründung: „Ich hab’ sie schon lange nicht mehr so nahe gesehen.“ Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der Vater akzeptierte diese Entscheidung wenig überraschend nicht.

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