Alijew-Tod: Gutachten zeigen kein Fremdverschulden

Neben dem toxikologischen Gutachten, das fünf Medikamente im Blut von Rachat Alijew festgestellt hat, liegen jetzt die Gutachten über die Videoüberwachung und die Elektronik der Zellentüre vor. Das Ergebnis: Kein Hinweis auf Fremdverschulden, offene Fragen bleiben aber.

„Es gibt keine Hinweise auf eine Manipulation“, heißt es gegenüber dem Ö1-Morgenjournal, sowohl im kriminaltechnischen Gutachten über die Videoüberwachung des Gefängnisganges als auch über die Elektronik, die anzeigt, wann eine Gefängnistüre geöffnet wurde.

Witwe lässt selbst ermitteln

„Beide Gutachten kommen zum Ergebnis, dass keine Manipulationen feststellbar waren, aber das muss man erst analysieren. Wir ermitteln ja selbst im Rahmen unserer Möglichkeiten“, sagt Manfred Ainedter, Anwalt von Alijews Witwe gegenüber Ö1. Die Witwe finanziert sogar Forensiker, um keine Zweifel in dem Fall offenzulassen.

Zwei mögliche Ansatzpunkte dieser Ermittlungen: Laut Ainedter steht im Gerichtsgutachten, dass die Passwörter für die Videoüberwachung zu selten geändert wurden und dass der Alarmmechanismus der wichtigsten Überwachungskamera abgeschaltet war. Hätte sie jemand ausgesteckt, wäre das laut Gutachten allerdings nachträglich aufgefallen, berichtete das Ö1-Morgenjournal.

Eine baugleiche Zelle, wie jene Zelle, in der der ehemalige kasachische Botschafter Rakhat Alijew Tod aufgefunden wurde

APA/Fohringer

In einer dieser Zellen starb Alijew

Am Freitag wurden auch neue Details zum toxikologischen Gutachten bekannt. Im Körper Alijews waren demnach fünf Substanzen, die er gegen Diabetes und Herzprobleme verschrieben bekommen hatte. Weiters wurden zwei Schlaf- bzw. Beruhigungsmittel nachgewiesen - mehr dazu in Alijew hatte fünf Medikamente im Blut. Die Staatsanwaltschaft erkennt darin keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die Konzentration der Wirkstoffe. „Die entsprechen der verschriebenen Medikation“, sagt Sprecherin Nina Bussek.

Cola-Dosen ein paar Stunden vor Tod besorgt?

Ainedter kritisiert, dass die verbotenen Barbiturat-Schlafmittel in dem toxikologischen Gutachten gar nicht erwähnt würden. „Da würde man sich doch zumindest erwarten, dasss irgendwie darauf Bezug genommen wird, in der Form, dass man sagt, der erste Schnelltest war falsch oder so ähnlich. So ein erster Schnelltest muss ja auch einen Sinn haben.“

Die verschriebenen Schlafmittel sprechen für den Anwalt gegen die Suizidthese: „Das heißt also, dass er sehr gedämpft war, so dass auch aus dieser Sicht wenig wahrscheinlich ist, dass er dann plötzlich sagt: ‚So und jetzt geh´ ich mich umbringen.‘“

Alijew soll sich aber wenige Stunden vor seinem Tod noch vier Cola Light-Dosen besorgt haben, sagte ein Mithäftling am Freitag bei einer gerichtlichen Befragung. Er habe überhaupt nicht depressiv gewirkt, sagte dabei ein Justizwachebeamter.

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