Keine Einsprüche gegen Airbnb-Regelung
Die notwendige Änderung des Tourismusförderungsgesetzes wurde im Herbst im Wiener Landtag beschlossen. Auf EU-Ebene wurde die Regelung in einem sogenannten Notifizierungsverfahren geprüft. „Es gab keine Stellungnahmen, sodass wir das Wiener Tourismusförderungsgesetz jetzt veröffentlichen und auch in Kraft setzen können“, erklärte Klemens Himpele, Leiter der MA 23, gegenüber „Wien heute“.
„Die Plattformen werden verpflichtet, uns die Daten der Hosts zu melden. Zum anderen gibt es die Möglichkeit für Verhandlungen wegen anderer Lösungen, etwa dass die Plattformen selbst die Ortstaxe an uns abführen“, so Himpele.
Übergangsfrist von sechs Monaten
Nach einer sechs Monate langen Übergangsfrist müssen Plattformen wie Airbnb der Stadt Daten über die Privatvermieter liefern. „Wir wollen wissen, welche Wohnungen in Wien durch wen vermietet werden, um entsprechend nachvollziehen zu können, ob die Ortstaxe auch abgeführt worden ist“, so Himpele - mehr dazu in Airbnb & Co.: Strengere Regeln ab Frühjahr.