Attacke im Kampfanzug: Einweisung in Anstalt

Mit einer Attacke im Shaolin-Kampfanzug in Floridsdorf hat sich am Donnerstag das Wiener Landesgericht befasst. Der 34-jährige Angreifer wurde in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Anrainer beschwerten sich immer wieder über Vorfälle.

Der nun vor Gericht verhandelte Fall ereignete sich am 24. Dezember des Vorjahres. Ein 32-jähriger Mann wurde dabei schwer verletzt. Nachdem er eine Straßenbahn-Garnitur der Linie 26 verlassen hatte, heftete sich ein Fahrgast an seine Fersen, der schon in der Tramway andere Leute angepöbelt hatte. Plötzlich attackierte der mit einem Shaolin-Kampfanzug Bekleidete den 32-Jährigen, wie jener am Donnerstag im Landesgericht erzählte. Er erlitt neben einer Rippenfraktur einen Zeigefingerbruch.

Bei dem 34-jährigen Täter handelte es sich um einen psychisch Kranken, der seit seinem 16. Lebensjahr an Schizophrenie leidet. Er konnte dank Bildern aus den Überwachungskameras der Wiener Linien ausgeforscht und festgenommen werden. Wie sich herausstellte, war er im Grätzl um den Floridsdorfer Spitz kein Unbekannter. Anrainer hatten sich immer wieder über den verhaltensauffälligen Mann beschwert.

Angeklagter spricht von Selbstverteidigung

Vor Gericht, wo über den staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhandelt wurde, machte der 34-Jährige einen guten Eindruck. Seit er in Gewahrsam ist, wird er medikamentös behandelt. Bis dahin hatte er keine Mittel gegen seine Krankheit genommen, dafür Cannabis und reichlich Alkohol konsumiert. Bis zu 40 Bier pro Tag habe er getrunken, offenbarte er dem Schöffensenat.

Der Mann behauptete, der von ihm Verletzte hätte die Auseinandersetzung gesucht. Dabei sei es um seine Verlobte gegangen, nach Darstellung des Kranken eine leibliche Tochter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er verfüge über „Grundkenntnisse in Selbstverteidigung“, räumte er ein. Er habe die Kampfkunst-Technik Wing Tsun erlernt und bloß reagiert, als der 32-Jährige auf ihn losging.

Gericht befürchtete jederzeit weitere Angriffe

Das Gericht folgte erwartungsgemäß der Darstellung des Zeugen. Aufgrund seiner aus seiner Krankheit erwachsenen Zurechnungsunfähigkeit war der 34-Jährige nicht als schuldfähig anzusehen. Er wurde deshalb nicht bestraft, aber in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Der Richter begründete das mit einer entsprechenden Gefährlichkeitsprognose des beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen: „Es ist davon auszugehen, dass es ansonsten jederzeit wieder zu Angriffen gegen Zufallspassanten kommen kann.“ Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.