WU erhält sechs Mio. vom Bund

Im Rechtsstreit über ein höheres Budget hat die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) Recht bekommen. Eine Schlichtungskommission sprach der WU sechs Millionen Euro zu, die der Bund bis Jahresende auszahlen muss.

WU-Rektor Christoph Badelt hatte auf dem Rechtsweg mehr Geld gefordert, nachdem die in der Leistungsvereinbarung fixierte Platzbeschränkung nach dem Notfallparagrafen 124b für die von deutschen Numerus-Clausus-Flüchtlingen überlaufenen Massenstudien am Widerstand der SPÖ gescheitert war.

Da die Zahl der Studenten an der WU daraufhin fünfmal so hoch ist wie die vorhandenen Kapazitäten und er keine Beschränkungen einführen durfte, wollte Badelt für den notwendigen Ausbau der WU mehr Geld vom Ministerium.

Die Wirtschaftsuniversität Wien.

WU Wien

Eigene Kommission für Rechtsstreit

Eine Schlichtungskommission unter Vorsitz der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, wurde eigens für den Rechtsstreit eingerichtet. Die Kommission gab nun der WU Recht, damit werde das in den Leistungsvereinbarungen für 2010 bis 2012 festgesetzte Grundbudget „wegen gravierender Veränderung der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen“ von rund 185 Millionen Euro auf etwa 191 Millionen Euro erhöht.

Ohne Erhöhung verlangt die Kommission für alle Massenfächer Zugangsregeln, andernfalls müssten Leistungen der Universität verringert werden.

Sechs Millionen für Bachelorstudien

Rektor Christoph Badelt fühlt sich durch die Entscheidung in seiner Vorgangsweise bestätigt: „Der Bescheid ist klar richtungsweisend für alle anderen Universitäten und deren zukünftige Leistungsvereinbarungen.“ Besonders verweist er darauf, dass die Kommission „im Vorgehen des Gesetzgebers, den Universitäten Aufgaben zu übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen, eine Verfassungswidrigkeit“ sehe.

Die zusätzlichen sechs Millionen Euro will Badelt für den Ausbau der Ressourcen in den Bachelorstudien verwenden. „Eine wirkliche Verbesserung ist allerdings nur dann zu erreichen, wenn es auch in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode zu einer deutlichen Budgetsteigerung kommt. Andernfalls würde der einmalige Betrag sehr rasch verpuffen“, warnte der Rektor.

Minister für Zugangsregelungen

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle will nach der Entscheidung der Schlichtungskommission mit der SPÖ Gespräche über einen geregelten Zugang zu den Universitäten führen. „Der heute vorgelegte Bescheid bestätigt erneut: Wir brauchen an der WU Zugangsregelungen - das ist im Sinne der Qualitätssicherung für Studierende und Lehrende“, meinte Töchterle.

Im Falle der WU würde laut Töchterle eine Ausfinanzierung ohne Zugangsregelungen eine Verdoppelung des Budgets bedeuten. „Jetzt gilt es, gemeinsam mit der WU Rahmenbedingungen für die Zukunft zügig umzusetzen, die die Uni dringend benötigt und die auch weltweit funktionierende Selbstverständlichkeit sind“, so Töchterle.

ÖH sieht Armutszeugnis der Bildungspolitik

Für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) zeigt das Urteil, „dass die Universitäten extrem unterfinanziert sind. Dass Universitäten die ihnen zustehenden finanziellen Mittel einklagen müssen, ist ein Armutszeugnis für die österreichische Bildungs- und Finanzpolitik“, meinte ÖH-Generalsekretär Peter Grabuschnig.

„An der WU wie auch an anderen Universitäten in Österreich ist die Zahl der Studierenden stagnierend oder sogar sinkend“, so Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH. „Die Entscheidung des Schiedsgerichtes darf nicht als Argument für Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen missbraucht werden. Vielmehr zeigt die Entscheidung ein weiteres Mal auf, dass die Universitäten dringend mehr finanzielle Mittel benötigen.“

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