OGH lässt Madoff-Klagen zu

Anleger des Primeo-Fonds von Bernhard Madoff können in Österreich klagen. Laut „WirtschaftsBlatt“ wies der Oberste Gerichtshof (OGH) das Argument zurück, es gebe in dieser Causa keine inländische Gerichtsbarkeit.

Kläger war demnach ein niederösterreichischer Investor, der 2004 knapp 42.000 Euro in den Primeo-Fonds einzahlte. Er klagte nach dem Auffliegen des Betrugs durch Bernard Madoff die Bank Austria als Repräsentantin des Fonds, die HBSC als Depotbank und die Bank of Bermudas-Cayman als Fonds-Verwalterin. Die HBSC sitzt in Luxemburg, die Fonds-Verwalterin auf den Cayman Islands.

Ohne Repräsentant können Anleger ausländische Fonds nicht in Österreich klagen. Somit wurde gegen die Klage des Anwalts und Fonds-Rechtspezialisten Wolfgang Haslinger eingewandt, dass gar keine „inländische Gerichtsbarkeit“ bestehe: Die Klage gehöre vor ein ausländisches Gericht. Das Verfahren ging durch die Instanzen. Nun liegt der entscheidende Beschluss des OGH vor.

Die zwei Banken und ihre Cayman-Branchenkollegin sind vor dem OGH abgeblitzt. „Sämtliche Klagen gegen die HSBC und die Bank of Bermuda-Cayman sind in Österreich zulässig“, zitiert die Zeitung Haslinger.

Anleger um 50 Mrd. Dollar betrogen

Laut dem Urteil bewertet der OGH Klagen nach dem Anlagedebakel Primeo in Österreich als zulässig. Sie könnten nicht mit dem Argument aus der Welt geschafft werden, dass kein österreichisches Gericht in der rund um den Globus spielenden Affäre zuständig sei, berichtet das „WirtschaftsBlatt“ (Montag-Ausgabe).

Der in Österreich von der Bank Austria angebotene Primeo-Fonds hatte - laut Kläger ausschließlich - in den Herald-Fonds investiert. Hinter diesem stand Madoff. Er hatte über Jahre mit Anlegergeld ein Pyramidenspiel betrieben und Anleger damit um 50 Mrd. Dollar betrogen.

Bank Austria beendete Kapitel Madoff 2009

Nachdem Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt worden war, gingen auch in Österreich die Wogen hoch. Die Bank Austria hatte sich daher im Juni 2009 dazu entschlossen, das Kapitel Madoff zu beenden und veröffentlichte im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“, dass sie seinen Fonds nicht mehr repräsentiert.

Die Bank Austria hätte die Beendigung ihrer Repräsentationstätigkeit für den Madoff-Fonds per Inserat nicht rechtswirksam durchführen können, da das nur die ausländische Gesellschaft tun kann. „Die Erstbeklagte (Bank Austria, Anm.) ist daher noch immer Repräsentantin der Drittbeklagten (Bank of Bermuda-Cayman, Anm.)“, so der OGH.

Die Bank Austria sagt, dass man bloß Zustellungsbevollmächtigter sei. „Etwaige Schadenersatzansprüche sind gegen HSBC und Bank of Bermuda zu richten“, sagte ein Sprecher laut „WirtschaftBlatt“. Sie können der Bank Austria aber zugestellt werden.

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