Burschen mit HIV infiziert: Haft bestätigt

Es bleibt bei drei Jahren unbedingter Haft für einen 35-Jährigen, der in Wien zwei junge Burschen wissentlich mit dem HI-Virus infiziert hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) hat nun die Nichtigkeitsbeschwerde und die Strafberufung des Mannes verworfen.

„Es ist eine recht harte Strafe, aber keine Strafe, die nicht schuld- und tatangemessen wäre“, sagte Christian Dostal, der Vorsitzende des zuständigen Berufungssenats im Hinblick auf das Urteil des Straflandesgerichts vom vergangenen November. Das OLG sprach den beiden jungen Männern darüber hinaus eine finanzielle Wiedergutmachung von 4.800 bzw. 5.600 Euro zu. Gegen sämtliche Entscheidungen sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

20-Jährigen beim „ersten Mal“ infiziert

Der 35-Jährige hatte im November 2009 in einer Bar einen zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre alten Burschen kennengelernt, den er am frühen Morgen mit nach Hause nahm. Er verschwieg ihm seine Erkrankung, als er mit ihm ungeschützten Sex praktizierte. Für den 20-Jährigen war es sein „erstes Mal“.

Rund einen Monat später traten bei diesem erste Symptome auf, die auf eine HIV-Erkrankung hinwiesen, denen er allerdings noch keine Bedeutung beimaß. Erst ein paar Monate später brachte ein Aids-Test Klarheit. Wenige Monate später infizierte der 35-Jährige einen weiteren jungen Mann, mit dem er in weiterer Folge sogar eine mehrmonatige Beziehung einging - mehr dazu in Männer mit HIV infiziert (wien.ORF.at; 4.11.12).

Mann bestritt Vorwürfe

Der 35-Jährige hatte die gegen ihn gerichteten Vorwürfe vehement bestritten. Beim 20-Jährigen habe er ein Kondom verwendet. Im zweiten Fall sei das vorgebliche Opfer zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs bereits selbst HIV-positiv gewesen, weshalb man einvernehmlich auf Schutzmaßnahmen verzichtet hätte.

Dieser Verantwortung schenkte nun auch das Berufungsgericht keinen Glauben. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen - Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Haft - wurde vollinhaltlich bestätigt. Die Einwände des Verteidigers, es lägen keine Dauerfolgen vor, weil Aids mittlerweile „gut behandelbar“ sei und kein „schweres Leiden“ nach sich ziehe, wies der Senat zurück. „Die Behandlung hat auf jeden Fall schwere Nebenwirkungen“, betonte der Vorsitzende.

Jurist sprach von „heimtükischer Vorgehensweise“

Beide Opfer hätten sich erst „im Vertrauen auf Ihr Wort zum Geschlechtsverkehr bereiterklärt“, sagte Dostal zum 35-Jährigen. Sie hätten diesen für gesund gehalten, weshalb eine „heimtückische Begehungsweise“ vorliege. Infolge dessen sei kein Raum für eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht, die der Verteidiger gefordert hatte: „Die dafür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit für künftiges Wohlverhalten ist bei Ihnen nicht gegeben. Das Verhalten, das Sie gesetzt haben, lässt die von Ihnen erwünschte Vertrauensmaßnahme nicht zu.“