Bombendrohung aus „Liebe“: Haft

Zu eineinhalb Jahren Haft ist am Dienstag im Straflandesgericht ein 30-Jähriger verurteilt worden, der durch eine Bombendrohung im ÖBB-Callcenter im August 2011 die Evakuierung des Bahnhofs Feldkirch ausgelöst hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 30-jährige Wiener hatte am 11. August 2011 über ein anonymes Wertkartenhandy den ÖBB mitgeteilt, dass im Zug zwischen Bregenz und Bludenz im vierten Waggon eine Bombe deponiert sei. So wollte er bewirken, dass eine Polin, die in diesem Zug saß und danach nach Wien weiterreisen wollte, in der Bundeshauptstadt ihren Anschlusszug in ihre Heimat verpasste.

Der Mann war in die junge Frau schwer verliebt, wie er beim Prozessauftakt im Jänner dem Richter erklärt hatte: „Ich hab’ wirklich nur im Kopf g’habt, dass sie länger bei mir bleibt und ich mit ihr reden kann oder sonst was.“ - mehr dazu in Bombendrohung aus „Liebe“: Prozess vertagt (wien.ORF.at; 24.1.2012).

Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig

Nach der Bombendrohung war der Zug im Bahnhof Feldkirch unverzüglich angehalten und geräumt worden. Nachdem der Bahnhof evakuiert worden war, wurden die Waggons von der Polizei mit Sprengstoffsuchhunden durchkämmt. Sicherheitshalber wurden zwei weitere Züge gestoppt und ebenfalls geräumt und untersucht.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 30-Jährigen zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit, laut Sachverständiger hat der Angeklagte einen IQ von 127.

Wegen schwerer Nötigung wurde der 30-Jährige zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, davon sind sechs Monate unbedingt. Die Höchstrafe liegt laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren Haft. Wird das Urteil rechtskräftig, muss der beschäftigungslose Mann, von dem die junge Frau übrigens nichts mehr wissen will, den ÖBB auch 5.627 Euro bezahlen. Mit dieser Summe hatte das Unternehmen den angerichteten Schaden beziffert.

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