Medientransparenz: Erneut Ludwig-Inserat erschienen

Trotz Medientransparenzgesetzes ist erneut ein Politikerfoto in einem Zeitungsinserat erschienen. Wieder ist es der Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ), der mit seinem Konterfei die Einschaltung einer städtischen Firma ziert. Bei der Stadt Wien bedauert man den Fehler.

In der aktuellen Ausgabe des „Weekend Magazins“ (Wien-Ausgabe) wirbt Ludwig für einen Fotowettbewerb zum Thema „Blühendes Zuhause“. Sein Sprecher bezeichnete dies auf Anfrage als „sehr bedauerlich“. Verantwortlich sei aber das Wohnservice Wien als Auftraggeber des Inserats. Dort gibt man sich zerknirscht.

Schaltung „vor vielen, vielen Wochen beauftragt“

„Uns tut das auch leid“, sagte Geschäftsführer Peter Neundlinger. „Ich werde auch dem Stadtrat meine Entschuldigung aussprechen.“ Man habe die Schaltung schon „vor vielen, vielen Wochen beauftragt“ und „übersehen, dass das noch das alte Sujet ist“. Nunmehr habe man aber alle Maßnahmen gesetzt, um die Vorgaben korrekt zu erfüllen. „Wir haben keinen Grund, das nicht vollständig zu beachten.“

Das Wohnservice Wien ist die Serviceplattform und Ansprechpartnerin der Stadt rund um Wohn(bau)fragen. 45 Prozent hält laut Firmenbuch die Stadt Wien, 55 Prozent der Wiener „Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung MA 62“. Die Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes gelten somit für das Wohnservice Wien.

Bereits am 1. Juli war Ludwig in einer Wohnbeilage im „Kurier“ zu sehen. Das Foto illustrierte einen Beitrag über die Seestadt Aspern und den dortigen geförderten Wohnbau. Auch in Tirol sorgte bereits ein Inserat mit dem Konterfei von Landeshauptmann Günther Platter für Aufregung - mehr dazu in TIWAG-Inserat mit Platter: Verstoß gegen Gesetz.

Keine Sanktionen bei Verstoß

Das Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten und schreibt unter anderem vor, dass der Hinweis auf „oberste Organe“ wie Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung untersagt ist. In Wien sind Stadträte im Stadtsenat vertreten, dieser wiederum ist zugleich die Wiener Landesregierung. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen allerdings keine Sanktionen.