Axtattacke war Notwehr: Freispruch

Ein Autofahrer, der in Favoriten einen anderen Lenker nach einem Streit mit einer Axt attackiert und am Kopf verletzt hatte, ist am Mittwoch freigesprochen worden. Die Richterin billigte dem 33-Jährigen zu, in Notwehr gehandelt zu haben.

Priozess wegen Axt-Attacke in Wien

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Angeklagter vor Gericht

Zwei unbeteiligte Zeugen hatten angegeben, der Angeklagte wäre auf der Raxstraße in Favoriten zunächst vom einem anderen Lenker dessen 16-jährigem Sohn und 18 Jahre alten Neffen angegriffen worden. Die drei hätten den 33-Jährigen zu Boden geschlagen, ehe dieser zur Axt griff, um die drei Gegner abzuwehren.

Zuvor hatte sich der Angeklagte mit dem anderen Lenker auf der Triester Straße ein „Duell“ in Form von wechselseitigen Überhol-, Abdräng- und abrupten Bremsmanövern geliefert. Der 33-Jährige brachte den anderen Lenker auf der Raxstraße mit einer Vollbremsung zum Stoppen.

„Ich habe geschrien, ob die wahnsinnig sind“

„Die haben aufeinander eingeschlagen wie irre. Ich habe gehupt. Ich habe geschrien, ob die wahnsinnig sind. Die erschlagen den. Der hat eh schon geblutet“, gab eine 42-jährige Frau im Zeugenstand zu Protokoll. Erst danach sei die Axt ins Spiel gekommen - angeblich auf Zuruf des Angeklagten an seine zu diesem Zeitpunkt noch im Pkw sitzende Freundin, die er aufforderte, diese aus dem Kofferraum zu nehmen und ihm zu bringen.

Priozess wegen Axt-Attacke in Wien

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Sichergestellte Tatwaffe

„Obwohl Sie die Sache provoziert haben, bin ich der Meinung, dass Sie in Notwehr gehandelt haben“, stellte die Richterin nach fast vierstündiger Verhandlung fest. Es liege auch keine Notwehrüberschreitung vor, zumal einer der unbeteiligten Zeugen des Geschehens erklärt hatte, der Angeklagte habe mit der Axt „nur herumgefuchtelt“, aber nicht heftig hingeschlagen. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter war diese Darstellung mit der eingetretenen Verletzung in Einklang zu bringen.

Der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene 33-Jährige, der sich seit dem Vorfall in U-Haft befunden hatte, wurde noch am Mittwochnachmittag auf freien Fuß gesetzt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.