Prozess vertagt: Polizei wollte Elsner holen
Polizisten seien um 7.00 Uhr zur Wiener Wohnung von Elsner gekommen, um ihn dem Gericht vorzuführen, sagte sein Anwalt Jürgen Stephan Mertens vor Beginn der Verhandlung am Dienstag. Elsner sei aber nicht in Wien, sondern halte sich in einer deutschen Rehaklinik auf, wie er am Montag dem Gericht mitgeteilt habe, so der Anwalt - mehr dazu in BAWAG: Elsner „verhandlungsfähig“?.
Auch Elsners Frau Ruth bestätigte den Besuch der Polizei. Zwei Beamte seien gekommen, ihr Mann halte sich aber in Berchtesgaden in einer Rehaklinik auf. Die beiden Polizisten seien unverrichteter Dinge wieder gegangen.
APA/Hochmuth
„Stabiler Zustand“ oder „Lebensgefahr“?
Am 15. Verhandlungstag am Montag hatte Gutachter Günter Leopold Steurer Elsner als derzeit verhandlungsfähig bezeichnet. Aus seiner Sicht ergebe sich "aus allen Befunden ein stabiler Gesundheitszustand“ des 77-Jährigen. Auf Basis des Gutachtens müsste sich Elsner laut Strafprozessordnung dem Gericht stellen oder könnte sogar mit Zwangsgewalt zur Verhandlung vorgeführt werden. Allerdings würde das nur möglich sein, wenn sich Elsner in Österreich aufhält.
Elsners Anwalt Mertens sprach im Gegensatz zum Gutachter von „Lebensgefahr“ für seinen Mandanten, die ein Erscheinen vor Gericht verursachen könne. Elsners zweiter Anwalt Andreas Stranzinger überbrachte Richter Christian Böhm aber das Angebot Elsners, dass er im September beim nächsten Verhandlungsblock eventuell kommen könne. Den Aufenthaltsort Elsners teile man dem Gericht mit der Bitte mit, ihn vor der Öffentlichkeit zu schützen. Der Stress würde seine Therapie gefährden, hieß es am Montag.
Tauziehen um Verhandlungsfähigkeit
Seit Beginn des zweiten Prozesses sind schon mehrere Versuche fehlgeschlagen, Elsner in den Verhandlungssaal bringen zu lassen. Ein Gutachter hatte Elsner für zwei Monate verhandlungsunfähig erklärt, nun hieß es, Elsner sei doch wieder verhandlungsfähig. Böhm entschied nun, das Verfahren gegen Elsner am 3. September zu führen, gegen die anderen Angeklagten gehe es dann am 4. September weiter. Ob Elsner aber überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, bleibt offen.
Elsner war im ersten BAWAG-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Davon hatte er viereinhalb Jahre inklusive Untersuchungshaft abgesessen, bis er im Juli 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt wurde. Im zweiten Prozess ist er wegen einer Subsidiaranklage der BAWAG mitangeklagt. Die Bank will auf seine Pensionsabfindung zugreifen.
Link:
- Elsner vorerst nicht bei BAWAG-Prozess (wien.ORF.at; 2.8.2012)