Mordanklage: Frau lebendig verbrannt

Im Fall einer im Oktober 2010 getöteten Kellnerin aus Rudolfsheim-Fünfhaus erhebt die Staatsanwaltschaft Wien nun gegen den ehemaligen Lebensgefährten Anklage wegen Mordes. Der 45-Jährige soll die Frau bei lebendigem Leib verbrannt haben.

Der Staatsanwalt Leopold Bien wirft dem zuletzt bei einem Bauunternehmen als Teilzeitbeschäftigter tätigen Mann vor, am 16. Oktober 2010 seine damalige Freundin aufgrund „krankhafter Eifersucht“ und des sich abzeichnenden Beziehungsendes getötet zu haben.

Der Angeklagte soll die Frau ermordet haben, „indem er sie zunächst mit einem um den Hals gelegten Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit strangulierte, ihr eine Plastiktasche über den Kopf stülpte, sie mit einer Decke bedeckte, mit Brandbeschleuniger übergoss und bei lebendigem Leib verbrannte, so dass der Tod durch Brandschock eintrat“, heißt es in der Anklageschrift.

Indizien für Staatsanwalt „schlüssig“

Wie die Frau ums Leben kam, hat sich auf Basis des Obduktionsgutachtens und am Fundort der Leiche sichergestellter Spuren eruieren lassen. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass die 28-Jährige unmittelbar vor ihrem Tod noch Rußpartikel und Gase eingeatmet hatte, die sich bei der Verbrennung ihres eigenen Körpers gebildet hatten. Der Staatsanwalt unterstellt daher dem Angeklagten, dieser habe „die Absicht verfolgt, den Tod seines Opfers auf besonders grausame Art und Weise herbeizuführen“.

Einen hieb- und stichfesten Sachbeweis gegen den 45-jährigen enthält die Anklage allerdings nicht. Der Staatsanwalt verweist auf mehrere Indizien, die seiner Ansicht nach „schlüssig und widerspruchsfrei“ für die Täterschaft des Mannes sprechen.

So wurde am Fundort ihrer sterblichen Überreste eine aus der Wohnung der Frau stammende Decke aus Leopardenfell entdeckt, in die die 28-Jährige eingewickelt worden war. Da an der Decke Leichenfett haftenblieb, ist laut Anklage davon auszugehen, dass sie und die Frau zeitgleich angezündet wurden.

Anwalt vermutete mafiösen Hintergrund

Für den Staatsanwalt kommen als Täter daher nur Personen in Betracht, die sich am Morgen des Verschwindens der Frau in ihrer Wohnung befunden und Gelegenheit hatten, die Decke mitzunehmen. Das war neben dem Angeklagten noch ein Bruder der 28-Jährigen, den sie kurz zuvor bei sich aufgenommen hatte. Für den Ankläger scheidet der Verwandte als Verdächtiger aus, da er in den Augen des Staatsanwalts kein Motiv gehabt hätte, seine Schwester umzubringen, und zum Zeitpunkt ihres Verschwindens geschlafen haben soll.

„Die Suppe ist sehr dünn“, hatte der Verteidiger des Angeklagten bereits unmittelbar nach dessen Festnahme erklärt. Es gebe „nichts, was auf seine Täterschaft hindeutet. In Wahrheit tappt die Polizei weiter im Dunkeln“. Der Anwalt brachte die Bluttat mit möglichen mafiösen Hintergründen in Zusammenhang. Der Bruder der Getöteten habe sich illegal nach Österreich bringen lassen und sei den Schleppern das dafür in Rechnung gestellte Geld schuldig geblieben.

Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Für den Ankläger wird der 45-Jährige weiters dadurch belastet, da dieser versucht haben soll, sich für den Morgen des 16. Oktober, an dem er seine damalige Freundin in der Slowakei getötet haben soll, ein falsches Alibi zu verschaffen. Er soll vorgegen haben, um 7.00 Uhr in einem Lokal in Wien gesehen worden zu sein. Der Staatsanwalt unterstellt dem 45-Jährigen weiters „Bestrebungen, Beweismittel zu beseitigen“.

Wann der Indizienprozess stattfinden wird, steht noch nicht fest. Die Verhandlung wird Richter Andreas Böhm leiten.

Leiche erst nach Monaten identifiziert

Die 28-jährige Frau stammte aus dem Kosovo. Sie arbeitete in Wien-Rudolfsheim als Kellnerin und galt seit dem 16. Oktober 2010 als vermisst. Im November 2010 wurde in Holice bei Bratislava in der Slowakei eine verbrannte Tote gefunden. Im Juni 2011 gelang es, die Identität der Leiche festzustellen.

Der nunmehr angeklagte 45-Jährige war nach langwierigen Ermittlungen im Juli 2012 in Untersuchungshaft genommen worden - mehr dazu in Tote in Slowakei: U-Haft verhängt (wien.ORF.at; 15.7.2012).