AUA-Kleinanleger zu billig abgefunden?

Kleinaktionäre sollen beim Verkauf der AUA an die Lufthansa vor drei Jahren eine zu geringe Barabfindung erhalten haben. Das berichtet das „Wirtschaftsblatt“ am Freitag unter Berufung auf ein neues Gutachten. Anlegervertreter fordern nun Nachzahlungen.

50 Cent hatten die Kleinanleger erhalten. Der angemessene Abfindungsbetrag für die Aktionäre hätte aber bei 0,64 bis 1,21 Euro liegen müssen, errechnete der Gutachter Walter Platzer von Grant Thornton Unitreu. In dem seit Herbst 2012 vorliegenden und jetzt zugestellten Gutachten heißt es laut „Wirtschaftsblatt“:

Das Gutachten sieht eine Differenz von 14 bis 71 Cent je Aktie zum Abfindungspreis.

„...Insgesamt ergibt sich somit zum Bewertungsstichtag ein positiver Unternehmenswert. Der Liquidationswert der AUA als Mindestwert ist nach den vorliegenden Berechnungen negativ und liegt unter der nach den DCF-Verfahren (Discounted Cash-Flow-Verfahren, Anm.) geschätzten Wertbandbreite.

Womit als Ergebnis der Überprüfung der seitens der Lufthansa vorgelegten Bewertung festgehalten werden kann, dass die seitens Lufthansa gebotene Abfindung von 0,50 Euro je Aktie insgesamt als nicht angemessen einzustufen ist. Vielmehr ist nach unserer Beurteilung ein Wert in der Bandbreite zwischen 0,64 und 1,21 Euro als angemessen einzustufen.“

Rasinger: „Lufthansa muss zahlen“

Der Kleinanlegervertreter Wilhelm Rasinger sieht nun die Lufthansa „auf jeden Fall mit einer Nachzahlung in der Pflicht“. „Es muss auf jeden Fall eine Nachzahlung geben“, sagte Rasinger. Die Höhe der Nachzahlung sei offen, aber der Bann sei gebrochen durch das Gutachten, findet der Anlegerschützer. Dass die Lufthansa die 50 Cent als Almosen sah, weil sie sich ja auf einen negativen Unternehmenswert bezogen habe, sei widerlegt. Rasinger: „Deshalb hat die Lufthansa in dieser Frage ihre Unschuld verloren.“

Der AUA-Streubesitz und damit die Kleinanleger waren per Hauptversammlungsbeschluss von Dezember 2009 mit 50 Cent je Aktie zwangsabgefunden und hinausgedrängt worden.

Heinrich: „Kleinanleger übers Ohr gehauen“

Der kritische Investor Rupert Heinrich Staller sprach am Freitagnachmittag von einer „enormen Watsch’n“ für die Lufthansa. Er hob am Freitag ebenfalls hervor, dass – bei aller methodischer Debatte über die Rechenart im neuen Gutachten im laufenden Verfahren – ein positiver Unternehmenswert zur Zeit des Squeeze-Out gegeben gewesen wäre und dass „die Lufthansa im Verband mit der ÖIAG und der AUA Brüssel, den Staat und die Minderheitsaktionäre übers Ohr gehauen hat“.

Aus Brüssel musste ja das Okay für den staatlichen Zuschuss eingeholt werden. Staller geht sogar davon aus, dass den Kleinaktionären mehr als fünf Euro je Aktie zugestanden wären.

Überprüfung der Abfindung beantragt

Vor dem Handelsgericht (HG) haben einige Investoren, darunter der IVA (der laut Rasinger rund 100 Anleger in der Sache vertritt), eine Überprüfung des Abfindungspreises beantragt. Im Auftrag des richterlichen Gremiums wurde das nun vorliegende Gutachten erstellt. Die Lufthansa hatte Nachzahlungen bisher unter Verweis auf den damaligen negativen Unternehmenswert kategorisch abgelehnt. „Jetzt kommt Bewegung in die Sache“, meinte Rasinger zur APA.

Die Lufthansa will demnach das Gutachten in Hinblick „auf ein laufendes Verfahren“ nicht kommentieren.

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