Wien regelt Spekulationsverbot

Die Stadt Wien lässt die 15a-Vereinbarung in Sachen Spekulationsverbot gesetzlich verankern. Ein entsprechendes Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden. Für bestehende Fremdwährungskredite soll es einen Abbauplan geben.

Das Magistrat sei jetzt beauftragt worden, die Vereinbarung in einen Gesetzestext zu gießen, gaben Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) und der grüne Budgetsprecher Martin Margulies bekannt. Vorgesehen ist etwa eine risikoaverse Finanzgebarung von Gebietskörperschaften und Richtlinige für das Risikomanagement. Derivate dürfen nur mehr mit entsprechendem Grundgeschäft abgeschlossen werden. Fremdwährungskredite darf es nicht mehr geben. Der Landtag soll Gesetz und Vereinbarung bis zum Sommer beschließen.

Wien prescht vor

Auf Bundesebene wird noch um eine Verfassungsbestimmung zu den Länderfinanzen gerungen.

Der Bund und einzelne oder alle Bundesländer können gemäß Art. 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen. Diese sogenannten 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) binden sowohl den Bund als auch die Bundesländer hinsichtlich der getroffenen Vereinbarungen.

Die 15a-Vereinbarung tritt zudem erst in Kraft, wenn alle Bundesländer sie beschließen. Wien will aber all dem zuvorkommen: „Wir machen es jetzt schon, auch zu einem Zeitpunkt, wo vielleicht die 15a-Vereinbarung noch gar nicht gilt, weil wir uns inhaltlich 100-prozentig dazu bekennen“, sagte Brauner. Laut Margulies ist fast sicher anzunehmen, „dass unser Gesetz vor der 15a-Vereinbarung in Kraft tritt“.

Keine neuen Fremdwährungskredite

Tritt die Regelung in Kraft, darf es keine neuen Fremdwährungskredite mehr geben. Derzeit laufen 38 Prozent der Wiener Darlehen in Schweizer Franken. Seit Frühjahr 2011 gibt es aber keine Neuverschuldung in Franken.

„In Wien geht es jetzt darum, dass man für die bestehenden Fremdwährungskredite eine vernünftige Regelung findet“, so Brauner. Denn rolliert, also erneuert, werden dürfe nur mehr bis 2016. Es gebe aber die Möglichkeit zu verlängern, wenn es wirtschaftlich Sinn mache: „Das wird jetzt entsprechend dieser Regelung mit dem Kontrollkomitee des Bundes diskutiert“, sagte Brauner.

Der Abbauplan für bestehende Frankenkredite werde sich an der Zinsdifferenz orientieren. Berücksichtigt würde dabei mögliche Zinsunterschiede von Franken- sowie Eurokredit, ergänzte Margulies.

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