Wirbel nach Vergewaltigungsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Mittwoch ihren Beschluss verteidigt, das Verfahren gegen einen unter Vergewaltigungsverdacht geratenen Ex-Polizisten eingestellt zu haben. Es gebe nicht genug Beweise. Der Ex-Polizist war an der Misshandlung von Bakary J. beteiligt.

Im Akt gebe es „einige Widersprüchlichkeiten“, die die zuständige Sachbearbeiterin dazu bewogen hätten, die Anzeige zurückzulegen, so Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch. Um welche Widersprüchlichkeiten es sich dabei konkret handle, konnte man dabei nicht sagen: „Es geht dabei um die Intimsphäre und den privaten Bereich der Betroffenen. Daher darf ich dazu nichts sagen.“

Im Zweifel Anklage fallen gelassen

Die Staatsanwaltschaft sei zur Objektivität verpflichtet. Es habe „nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden können, wie die Verletzungen der Ex-Freundin des aufgrund der Causa Bakary J. aus dem Polizeidienst entlassenen Mannes zustande kamen, sagte Bussek - mehr dazu in Vergewaltigungsverdacht: Verfahren eingestellt.

Reagiert haben jedenfalls die übergeordneten Stellen in der Justiz: Der Akt ist infolge des medialen Echos seit Mittwoch berichtspflichtig. Die Staatsanwaltschaft muss sämtliche weitere Schritte in einen Vorhabensbericht gießen und sich diese von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium absegnen lassen.

Unterschiedliche Darstellungen

Die 37 Jahre alte Ex-Freundin des früheren WEGA-Beamten behauptet, dieser habe sie in der Nacht auf den 22. Mai 2012 in ihrer Wohnung zu Sex gezwungen. Er dagegen spricht von einvernehmlichem Sex.

Bekannt ist: Die Frau war gegen 1.00 Uhr barfuß und spärlich bekleidet auf nahe gelegene eine Polizeiinspektion geflüchtet, wo sie Anzeige erstattete. Sie wies blaue Flecken und Würgemale am Hals auf. Als die Polizisten sie zurück in ihre Wohnung begleiteten, die sie von außen abgesperrt hatte, war ihr Ex-Freund verschwunden. Er war aus einem Fenster geklettert und von einem Balkon aus dem ersten Stock gesprungen.

Für Anwalt ist Begründung „aberwitzig“

„Wenn das ganz normaler Sex war, macht man so was doch nicht und begibt sich in Lebensgefahr, nur damit man wegkommt“, so der Anwalt der betroffenen Frau. Für ihn ist die Begründung, mit der die Staatsanwältin das Verfahren eingestellt hat, „aberwitzig“.

Die Umstände der Tat wären nicht entsprechend gewürdigt worden, auch die Zeugenaussage der Ex-Frau des früheren Beamten, die von gewalttätigen Übergriffen während der Ehe berichtet hatte, habe man zu wenig beachtet, hieß es. Man habe daher einen Fortführungsantrag gestellt, der nun von der Justiz geprüft wird.