Anrainerparken bleibt umstritten

Die Stadt macht den Ausbau von Anrainerparkplätzen möglich, sofern die Bezirke dies wollen. Doch die Ausweitung bleibt umstritten. Der ÖAMTC kritisiert etwa den Umstand, dass das Parkpickerl als Nachweis gilt, dass man Anrainer ist.

„Derzeit ist es eine hausgestrickte, gebastelte Methode, die an allen Ecken und Enden an rechtliche und faktische Grenzen stößt, wie man jetzt auch sieht“, bemängelt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer die fehlende gesetzliche Verankerung von Anrainerparkplätzen.

Die Stadtpolitik hingegen sieht das nicht so, sie freut sich über die Ausweitung: „Die Anrainerparkplätze haben sich wirklich bewährt. Die Bewohnerinnen und Bewohner rund um unsere Brennpunkte sind sehr glücklich über den Erfolg und verlangen eine Ausdehnung“, sagte Renate Kaufmann (SPÖ), Bezirksvorsteherin von Mariahilf.

ÖAMTC: Meldezettel statt Parkpickerl

Der ÖAMTC sieht das Parkpickerl nicht als Nachweis geeignet, die Berechtigung zum Parken in Anrainerzonen zu belegen. Es komme vielmehr „auf einen Meldezettel an, oder sonst einen Nachweis, dort einen Wohnsitz zu haben“, sagte Hoffer.

Einfacher wäre es, eine zentrale Datenbank einzurichten, in der alle Fahrzeuge aufscheinen, die berechtigt sind, in einem bestimmten Grätzel zu parken. Das heißt, es wird einfach das Kennzeichen eingelesen und es erfolgt ein Abgleich mit der Datenbank nach der Frage „Darf der hier stehen oder nicht“, so Hoffer.

Platzproblem wird nicht gelöst

Gekennzeichnet sind die Anrainerparkplätze durch Zusatztafeln an den Halteverbotsschildern. In der Aufteilung der Parkplätze sieht der ÖAMTC ein weiteres Problem: „Es ist eine Folge, dass man zwischen den Bezirksteilen, wo Anrainerparken gestattet ist, nicht mehr fahren kann, und auch in den restlichen Bezirksteilen erhebliche Schwierigkeiten hat, weil es dort auch nicht mehr Parkplätze gibt“, so Hoffer.

Dem kontert Kaufmann damit, dass das Anrainerparken nur an gewissen Orten erlaubt ist: „Sie dürfen nur nicht übersehen, dass das nur an gewissen Brennpunkten, an gewissen Grätzeln, die definiert sein müssen, (möglich ist, Anm.) und dabei nur für 20 Prozent gilt.“

Wieviel Prozent der Stellplätze dürfen es sein?

Für diese 20 Prozent fehlt laut ÖAMTC jede gesetzliche Grundlage. Es gibt lediglich ein Gutachten dazu, darin ist nur von zehn Prozent die Rede. „Es könnte auch sein, dass die angegebenen zehn Prozent schon zu viel sind. Es könnte auch sein, dass 20 nicht die Ausschöpfung des Maximums sind, es könnten auch 25 sein“, so Hoffer.

„Wenn der ÖAMTC etwas findet, was gilt, und was vielleicht sogar noch einfacher ist, dann bin ich sicher, dass die Stadt dies sofort machen würde“, so Kaufmann. Bleibt als Fazit, dass es durchaus noch Diskussionsbedarf zum Thema Anrainerparkplätze geben dürfte.

Bezirke können Anwohnerparken einführen

In Wien wird es künftig mehr Parkplätze geben, die für Anrainer reserviert sind - sofern das die Bezirke wollen. Laut Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) sei eine Verdoppelung auf 20 Prozent möglich - mehr dazu in Wien weitet Anrainerparken aus.

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