Gastronomen fürchten neuen Umbau

Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zufolge ist es Nichtrauchern nicht zumutbar, ein Lokal durch einen Raucherraum betreten zu müssen. Gastronomen sind empört und fürchten, ihre Lokale erneut umbauen zu müssen.

Wilhelm Turecek, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien, sieht viele der rund 10.000 Gastbetriebe in Wien betroffen. Wegen des seit 1. Jänner 2009 geltenden Tabakgesetzes haben viele Wirte den Schankraum als Raucherraum eingerichtet. Da dort meist der Eingang ist, fürchten jetzt viele neuerliche Umbauten.

Strafen ab sofort möglich

Die Entscheidung ist laut Turecek nicht mehr anfechtbar, Strafen sind sofort möglich: „Die Rauchersheriffs sind bereits unterwegs. Aufgrund des Urteils muss jeder Beamte ihre Anzeige annehmen.“ Einfach die Schilder tauschen - also: Raucherraum wird Nichtraucherbereich und umgekehrt - geht nicht, „weil der größere Raum der Nichtraucherraum sein muss“, so Turecek.

Die Gastronomen hoffen auf die Politik, das Gesetz müsse geändert werden. Ob das geschieht ist allerdings fraglich. Die Wirte wollen den Druck auf die Politiker erhöhen, am Donnerstag haben sich alle Fachgruppenobmänner Österreichs getroffen - um Maßnahmen zu beraten.

Ausnahmen für kleinere Lokale

Durch das Tabakgesetz ist der Zigarettenkonsum in Lokalen nur mehr in räumlich abgetrennten Raucherzimmern erlaubt. Das Verbot betrifft alle Lokale, in denen Speisen oder Getränke verkauft werden - von Discos über Kantinen bis hin zu Imbiss- und Kebabständen. Gaststätten mit einer Verabreichungsfläche unter 50 Quadratmeter dürfen den Konsum von Tabakwaren weiterhin erlauben.

Verpflichtend ist für alle Lokale eine Ausschilderung an der Eingangstür sowie im Lokal: Wird das Rauchen erlaubt, muss ein grünes Viereck mit einer Zigarette aufgeklebt werden. Darf man nicht qualmen, ist eine rote Plakette mit durchgestrichenem Glimmstängel anzubringen. Betriebe mit Nichtraucher- und Raucherbereichen müssen beide Schilder vor dem Lokal anbringen und die einzelnen Räume entsprechend kennzeichnen.

Wird das Qualmverbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen in der Höhe von bis zu 2.000 Euro, bei mehreren Verstößen steigt der Strafrahmen auf bis zu 10.000 Euro. Gäste, die verbotenerweise eine Zigarette anzünden, müssen bis zu 100 Euro bezahlen, Wiederholungstäter bis zu 1.000 Euro. Missachtungen müssen von Privatpersonen angezeigt werden, erst dann wird die Behörde - das zuständige Bezirksamt - tätig.

Links: