Achtjährigen missbraucht: Kindergärtner verurteilt

Ein Kindergärtner ist am Mittwoch im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen verurteilt worden. Er soll innerhalb von zwei Jahren regelmäßig einen Buben missbraucht haben. Das Urteil: zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt.

Der ursprünglich aus dem benachbarten Ausland stammende Kindergärtner war in die WG einer alleinerziehenden Mutter gezogen, da er zunächst keine passende Wohnung fand. Mit dem Sohn der Frau verstand er sich auf Anhieb. Die Mutter ließ den Mann, zu dem sie rasch Vertrauen fasste, immer wieder auf das Kind aufpassen, wenn sie später von der Arbeit nach Hause kam. Bei diesen Gelegenheiten soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Als der Mann eine eigene Bleibe fand, blieb der Kontakt aufrecht. Der Bub besuchte den Pädagogen auch Monate danach noch öfters.

Kind vertraute sich Mutter per SMS an

Erst im Herbst des Vorjahrs vertraute er dann seiner Mutter per SMS an, der Mann habe sich regelmäßig an ihm vergangen. Er sei „nicht vergewaltigt“ worden, habe aber „mitgespielt“, so die Diktion des Mittelschülers. „Ich hab’ ihm auf Anhieb geglaubt“, deponierte die Mutter als Zeugin vor Gericht.

Der Angeklagte versicherte, sich niemals an dem Buben vergriffen zu haben. „Vielleicht habe ich ihm zu viel Aufmerksamkeit gegeben. Da weiß man nicht, was im Kopf eines Jugendlichen vorgeht“, reagierte der Angeklagte auf den Vorwurf. Er habe den Burschen „niemals und zu keinem Zeitpunkt sexuell belästigt“, bekräftigte er in seinem Schlusswort.

Sein Rechtsvertreter wollte die Unschuldsbeteuerungen des Pädagogen („Ein furchtbarer, unmöglicher Vorwurf! Ich appelliere an Sie, mich unbedingt freizusprechen!“) mit einem Privatgutachten untermauern: In einem psychologischen Testverfahren sei herausgekommen, dass bei dem Mann „alles normal“ sei, formulierte der Verteidiger. Sein Mandant sei heterosexuell und an Kindern nicht interessiert.

Staatsanwalt ist Strafe zu gering

Ein Schöffensenat erachtete es trotzdem als erwiesen, dass sich der Pädagoge zwischen November 2008 und November 2010 regelmäßig dem zu Beginn achtjährigen Buben vergangen hatte. Das Gericht verhängte dafür zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.

Darüber hinaus wurde ein auf fünf Jahre befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Der mittlerweile 13-Jährige bekam 3.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Außerdem legte der Senat fest, dass der Kindergärtner, der die Anschuldigungen vehement bestritten hatte, für allfällige in der Zukunft auftretende Folgeschäden haftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, dem Staatsanwalt war die Strafe zu gering.

Es habe sich um eine „sehr, sehr schwierige Entscheidung“ gehandelt, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe einen „durchaus sehr guten Eindruck gemacht“. Es gebe allerdings keinen Grund, weshalb der Bub lügen sollte, „und es ist nun einmal so, dass Leute experimentieren und von ihren normalen Vorlieben abweichen“, bemerkte die Richterin unter Anspielung auf die vom Angeklagten geltend gemachte sexuelle Orientierung.