Abgestellte Räder behindern blinde Menschen

Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehsteigen und das Anketten an Verkehrszeichen ist erlaubt, allerdings kann es für blinde Menschen zu erheblichen Problemen führen. Die MA 48 hat deshalb auch schon einige Räder entfernt.

Für den sehbeeinträchtigten Kurt Prall führte ein abgestelltes Rad bei einer Kreuzung in Wien-Mitte zu einem Unfall. Er vertraute auf die für Blinde im Boden verlegten Leitlinien, die er durch die Schuhsohlen ertastet. „Ich bin dem Blindenleitsystem entlanggegangen und wollte mich bei der Kreuzung beim Blindentableau für die Grünphase anmelden, dabei habe ich mich bei einem abgestellten Fahrrad verletzt. Die gerufene Polizei meinte, sie könne nichts tun“, sagte Kurt Prall gegenüber der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

Abgestelltes Fahrrad steht auf Blindenleitsystem

ORF

Fahrrad auf Blindenleitsystem abgestellt

Volksanwalt will Kennzeichen für Fahrräder

Das Durchschneiden von Fahrradschlössern wäre Sachbeschädigung und für solche Zwangsgewalt fehle die rechtliche Grundlage, argumentierte die Polizeidirektion. Bezirkspolitiker in der Landstraße bemühten sich deshalb um verstärkte Information der Radfahrer und verteilten Info-Flyer. Der Bezirksvorsteher der Landstraße Erich Hohenberger (SPÖ) ließ aber auch Fahrräder, die am Blindenleitsystem abgestellt waren, von der MA 48 entfernen.

TV-Hinweis:
Die Diskussion um die falsch abgestellten Fahrräder sehen Sie im Bürgeranwalt am Samstag, um 17.30 Uhr, in ORF 2.

„Grundsätzlich ist es ja nicht verboten am Laternenmast das Rad abzustellen und es spricht ja auch nichts dagegen, sofern nicht Andere behindert werden dadurch. Aber ist gibt klare Richtlinien. Es müssen 2,5 Meter Restbreite am Gehsteig bleiben und es darf niemand gefährdet oder behindert werden“, sagte der Wiener Radbeauftragte Martin Blum dem „Bürgeranwalt“.

Damit Besitzer eines falsch abgestellten Fahrrades künftig ausgeforscht werden können, fordert Volksanwalt Peter Fichtenbauer gegenüber dem „Bürgeranwalt“ Kennzeichen für Fahrräder.