Burgtheater-Vizedirektorin: „Kein Parallelsystem“
Zum Vorwurf, sie habe sich persönlich bereichert, erklärte die ehemalige Vizedirektorin, dass es tatsächlich Überweisungen auf ihr eigenes Konto gegeben habe. Diese seien jedoch als Ausgleich für Bar-Auszahlungen von Künstlergagen im Verlauf der Theaterferien gewesen, die sie aus ihrem Privatvermögen vorgestreckt habe, da sie in dieser Zeit auf die buchhalterische Infrastruktur des Burgtheaters nicht zugreifen habe können - mehr dazu in Burgtheater: Bericht belastet Ex-Vizedirektorin.
Verhältnis zu Springer „mehr als gestört“
„Ich möchte vehement festhalten, dass ich mich in keiner Weise bereichert habe“, sagte Stantejsky. Sie habe immer wieder ihr Privatvermögen vorgestreckt und dann wieder abgerechnet. Dies sei allgemein bekannt gewesen. Aussagen von Bundestheater-Holding Chef Georg Springer, sie habe ein buchhalterisches Parallelsystem aufgebaut, bestritt sie energisch: „Sowohl Dr. Springer als auch der Aufsichtsrat wird von sämtlichen buchhalterischen Entscheidungen informiert. Parallel kann gar nichts geschehen.“
Auch habe sie nie „vorgegaukelt“, dass das Burgtheater keine finanzielle Probleme habe. Schließlich seien zur Erzielung der von Springer „heiß ersehnten schwarzen Null“ in der Bilanz stets viele Gespräche vorausgegangen - mehr dazu in Burgtheater und Holding begrüßen Prüfung
Ihr Verhältnis zu Springer sei derzeit „mehr als gestört“. Es habe sie empört, dass er ihr „dolose Handlungen“ vorgeworfen habe. „Ich stelle das in Abrede. Meine Anwälte haben mir geraten, gegen ihn gerichtlich vorzugehen.“ Ausdrücklich positiv erwähnte Stantejsky die Unterstützung, die ihr seitens des Burgtheater-Ensembles widerfahre.
Anwältin sieht keinen Entlassungsgrund
Es handle sich bis jetzt lediglich um Ungereimtheiten, die untersucht werden. Das Burgtheater hätte aus ihrer Sicht „durchaus mit einer Entlassung bis zum Abschluss der Untersuchungen zuwarten können“, sagte Stantejskys Anwältin Isabell Lichtenstrasser im Ö1-Mittagsjournal. Bis dahin hätte ihre Suspendierung aufrechterhalten werden können. Das hätte für Stantejsky einiges geändert, denn durch die Entlassung habe sie ihren Pensionsanspruch verloren.
Verhandlung vertagt
Silvia Stantejsky hat gegen ihre am 18. November 2013 erfolgte Entlassung am 2. Dezember vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien geklagt - mehr dazu in Burgtheater entließ Vizedirektorin. Ein zunächst für den 11. Februar anberaumter Verhandlungstermin wurde allerdings „auf Wunsch beider Parteien zwecks Aufbereitung der relevanten Sachverhalte vertagt“, hieß es kürzlich aus dem Burgtheater.
Ein neuer Termin werde voraussichtlich im April 2014 stattfinden. Ein externer Untersuchungsbericht zu den Stantejsky zur Last gelegten Vorwürfen wird bis Ende Februar erwartet. Die nächste Aufsichtsratssitzung des Burgtheaters findet am 10. Februar statt.
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