Verwahrloste Kinder: Neun Monate Haft

Eine 38-Jährige ist am Mittwoch wegen grober Vernachlässigung ihrer drei Töchter zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf sie nicht vor den Missbrauchsangriffen des Stiefopas geschützt zu haben, wurde die Frau freigesprochen.

Die Frau lebte mit ihrem Lebensgefährten und den Kindern in einer völlig verdreckten Wohnung. Neben den drei gemeinsamen Töchtern hatte sie noch einen Sohn aus einer früheren Ehe, ihr Lebensgefährte brachte ebenfalls ein Kind in die Beziehung. Das Paar dürfte aufgrund von psychischen Problemen mit der Betreuung der fünf Kinder völlig überfordert gewesen sein.

Gerichtssaal

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Eltern mit der Obsorge überfordert

Das älteste Mädchen, heute zwölf Jahre alt, musste jeden Tag für ihre Geschwister Frühstück machen. Auf die Frage in der Schule, warum das nicht die Eltern am Morgen täten, meinte das Kind, dass Mama und Papa da noch schliefen. Die Wäsche wurde wohl nur alle zwei Wochen gewaschen, die verdreckten Kinder mussten manchmal im Hort geduscht werden, weil sie „so gestunken haben“, erzählte eine Sozialarbeiterin.

Die Kinder blieben nicht nur in ihrer Entwicklung zurück - das jüngste Kind (6) wurde nicht in den Kindergarten geschickt -, auch die medizinische Betreuung war inadäquat. Als das zwölfjährige Mädchen sich beim Herumtollen den Ellbogen brach, wurde es erst zwei Wochen nach dem Unfall ins Spital gebracht. „Ich war nicht versichert“, sagte die Angeklagte. Die 300 Euro für eine Magnetresonanz hätte sie sich nicht leisten können. Der mittleren Tochter, einer Neunjährigen, mussten zwei Milchzähne extrahiert werden, weil sie so verfault waren.

Stiefgroßvater in Haft

Darüber hinaus wurden die Mädchen zur Betreuung ihrem Stiefgroßvater überlassen. Dieser missbrauchte die Kinder jahrelang. Der 58-Jährige wurde in der Zwischenzeit zu vier Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die Großmutter bekam zweieinhalb Jahre wegen Mitwisserschaft.

Das Gericht hatte nun zu klären, ob die Mutter der Kinder es unterlassen hatte, ihre Töchter vor den Übergriffen des Stiefgroßvaters zu schützen. Schlussendlich wurde die Frau von diesem Vorwurf freigesprochen, sie blieb bei ihrer Verantwortung, erst später von dem Missbrauch erfahren zu haben.

Ursprünglich hätte auch der Vater der Mädchen vor Gericht erscheinen sollen. Der Mann befindet sich jedoch wegen mittelschwerer Depressionen aufgrund von traumatischen Erlebnissen in seiner Kindheit in Behandlung und wurde vom Psychosozialen Dienst (PSD) als verhandlungsunfähig eingestuft. Sein Verfahren wurde deshalb von der Richterin ausgeschieden.