Mehr Dachausbauten: Neue Bauordnung fix

Die Stadtregierung hat am Montag die Novellierung der Bauordnung präsentiert. So sollen künftig Dachgeschosse einfacher ausgebaut, Balkone leichter zugebaut und Kleingartenhäuser vereinfacht in ganzjährges Wohnen umgewidmet werden können.

Rund 50 Maßnahmen von der Genehmigung straßenseitiger Balkone über die Solarverpflichtung für Bürogebäude bis hin zu Anti-Spekulationsregeln für Bauherren enthält die Neuerung. Sie soll zu großen Teilen bereits im Juli 2014 in Kraft treten. Im Wiener Baurecht verankert wird die Novelle schließlich im Juli, nur einige Details treten aufgrund von EU-Richtlinien erst mit Juni 2015 in Kraft - mehr dazu in Weniger Garagenplätze durch neue Bauordnung.

„Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir uns in allen diesen Punkten einigen konnten“, rühmte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) bei der Präsentation gleich mehrfach die gute Zusammenarbeit mit dem grünen Koalitionspartner. In der Novelle der Bauordnung, die auch Neuerungen im Wiener Kleingartengesetz und im Wiener Garagengesetz beinhaltet, habe man drei große Schwerpunkte gesetzt: Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen, für mehr Wohn- und Lebensqualität und zur Erhöhung der Sicherheit.

Befristete Baulandwidmung gegen Spekulanten

Um vor allem Spekulationen mit Baugrund in Wien ein Ende zu setzen, wird es ab sofort die Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ geben, im Rahmen derer nur Gebäude errichtet werden dürfen, die den bautechnischen Regelungen der Wohnbauförderung wie beispielsweise Wärmeschutz entsprechen.

Zusätzlich wird es eine befristete Baulandwidmung geben. Wird nicht in einer bestimmten Zeit gebaut, verfällt die Widmung - damit möchte man künftig das „Horten“ und dann teurere Weiterverkaufen von Bauland vermeiden. „Das ist eine ganz starke Maßnahme gegen Grundstücksspekulation", so Ludwig. Rechtlich durchaus tricky“, wie Gemeinderat Christoph Chorherr formulierte, der die Novellierung von grüner Seite aus verhandelte, war dagegen die Schaffung von städtebaulichen Verträgen.

Diese sollen privatrechtliche Verträge mit Grundeigentümern ermöglichen, um etwa die Gestaltung von Freiräumen oder anderer Infrastruktur festzulegen. Außerdem werden Mindestraumhöhen für Erdgeschoßflächen vorgeschrieben, um diese mit Geschäften oder Ordinationen zu beleben.

Solarverpflichtung für Bürogebäude vorgesehen

Mehr Lebensqualität bedeutet für Ludwig etwa, dass künftig auch Balkone über Verkehrsflächen wie etwa Gehsteigen erlaubt sind. Diese können auch nachträglich errichtet werden. „Das ist mir sehr am Herzen gelegen“, meinte Ludwig. Ebenfalls in die Kategorie Lebensqualität fällt der Solarstandard für Bürogebäude. „Das ist weltweit einzigartig“, meinte Chorherr. Mit wenigen Ausnahmen müssen nun alle neuen Dienstleistungsgebäude auf freien Dach- und Fassadenflächen solare Energieträger mit einer gewissen Mindestleistung anbringen. Je effizienter das Gebäude - über die Vorgaben der Bauordnung hinaus -, desto weniger Solarenergie muss produziert werden.

Kostengünstiger für Immobilienentwickler und damit natürlich auch für Käufer oder Mieter soll der Wohnbau unter anderem durch den Entfall der verpflichtenden Notkamine werden, wenn im Gebäude ohnehin eine gewisse Wärmedämmung vorhanden ist. Billiger wird es auch durch die geringere Anzahl von Stellplätzen, die mit neuen Wohnungen errichtet werden müssen: Statt pro Wohnung muss ab sofort nur noch pro 100 Quadratmeter Wohnfläche ein Parkplatz gebaut werden.

Erleichterungen wird es auch für Kleingartenbesitzer geben, die eine Umwidmung für ganzjähriges Wohnen im Schrebergarten beantragen wollen. Mehr Wohnraum sollen Dachgeschoßausbauten schaffen - dabei will man nicht die Bauhöhe überschreiten, sondern Spitzdächer sozusagen „aufklappen“ und damit mehr Fläche schaffen.

Bauherren brauchen „Bauwerksbuch“

Ein „kritischeres Auge“ will der Wohnbaustadtrat auch auf Bauherren und Baustellen werfen: In einem verpflichtenden „Bauwerksbuch“ muss die regelmäßige Überprüfung von Bauteilen oder Instandsetzungsmaßnahmen dokumentiert werden. Außerdem werden Baufirmen nun verpflichtet, einen baurechtlichen Geschäftsführer einzusetzen, der im Falle von Gesetzesverstößen zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Eine Neuerung betrifft schließlich auch abbruchreife Gebäude: Während früher bei Schäden an der Hälfte der Bausubstanz automatisch der Abbruch bestimmt wurde, müssen Besitzer nun die wirtschaftliche Undurchführbarkeit einer Renovierung nachweisen. Die rein quantitative Beurteilung entfällt. „Damit ist es nicht mehr so leicht möglich, Mieter ohne Ersatzwohnung aus einem abbruchreifen Gebäude hinauszubringen“, erklärte Ludwig.

Die Bauinnung sieht in der Novelle eine „Diskriminierung“ der Baumeister. Das Bauwerksbuch dürfen zur Ziviltechniker und Sachverständige erstellen, das sei eine Benachteiligung für Baumeister.

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