Bakary J.: Schadenersatz-Prozess vertagt

Der Anwalt des Folteropfers Bakary J. hat die Republik Österreich auf Schadenersatz und eine monatliche Rente geklagt. Die heute begonnene Verhandlung um die Amtshaftungsklage wurde am Landesgericht für Zivilrechtssachen vertagt.

„Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Es wurde ein Gutachter aus Horn bestimmt“, sagte Anwalt Nikolaus Rast gegenüber wien.ORF.at. Rast will für Bakary J. 384.000 Euro Schadenersatz sowie eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto erreichen.

Ob diese Forderungen zurecht bestehen, muss nun der zum Gutachter bestimmte Norbert Loimer, praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, klären. Loimer soll den mittlerweile 41-jährigen Kläger, der inzwischen einen regulären Aufenthaltstitel besitzt, auf seinen aktuellen körperlichen und psychischen Zustand untersuchen und feststellen, ob infolge der erlittenen Misshandlungen Dauerfolgen und eine allfällige berufliche Beeinträchtigung gegeben sind. Das Verfahren wurde bis zum Vorliegen der Expertise auf unbestimmte Zeit vertagt.

Bisher 110.000 Euro an Bakary J. gezahlt

Die Finanzprokuratur hat bisher 110.000 Euro in Tranchen an Bakary J. und seine Familie überwiesen, sodass der tatsächliche Streitwert nun 274.000 Euro betragen dürfte. Ursprünglich hatte der Anwalt von einem Streitwert von 750.000 Euro gesprochen - mehr dazu in Fall Bakary J.: Klage eingebracht.

Die Finanzprokuratur hat die Aufgabe, für die Republik die Höhe der Entschädigung zu verhandeln, die dann vom Innenministerium gezahlt wird. Über den Regressweg holt sich das Ministerium das Geld dann wieder von den betroffenen Polizisten zurück.

Drei WEGA-Beamte wurden entlassen

Bakary J. wurde 2006 nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle in Wien schwer misshandelt. Die vier involvierten Polizisten fügten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zu.

Drei der vier Polizisten, Angehörige der WEGA, die wegen der Misshandlung von Bakary J. im April 2006 rechtskräftig verurteilt wurden, wurden im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen. Der vierte, der als „Aufpasser“ fungierte, ist nach wie vor bei der Polizei und versieht Innendienst.