Jahrelang vom Vater missbraucht: 7 Jahre Haft

In einem besonders drastischen Fall von sexuellem Missbrauch hat das Straflandesgericht einen Familienvater zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte sich seit 2011 bis zu seiner Festnahme im Herbst 2013 täglich an seiner Tochter vergangen.

Das 15-jährige Mädchen hatte im Oktober 2013 in Begleitung einer Freundin eine Polizeidienststelle aufgesucht. Die Schülerin gab zu Protokoll, sie werde seit dem elften Lebensjahr vom eigenen Vater missbraucht. Tatsächlich wurden DNA-Spuren des Vaters gefunden, der daraufhin in U-Haft genommen wurde.

Schrift Verhandlungssaal im Landesgericht Wien

ORF

Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Staatsanwältin für Höchststrafe

Dessen ungeachtet stritt dieser vor Gericht alles ab. Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel war am Ende der Verhandlung explizit für die volle Härte des Gesetzes eingetreten. „Geben Sie ihm die höchste Strafe, die möglich ist“, verlangte sie in ihrem Schlusswort.

In ihrem emotionalen Vortrag verhehlte sie nicht, „aufgeregt“ zu sein: „Mir ist nichts Menschliches fremd. Aber dieser Fall ist nicht menschlich. Dass sich der eigene Vater so massiv an seiner Tochter vergeht, habe ich Gott sei Dank noch nicht erlebt.“ Diese werde „ihr ganzes Leben unter dieser Erfahrung leiden“, gab Rudas-Tschinkel zu bedenken.

Auch Stieftochter missbraucht

Dabei hatte sich nur wenige Minuten zuvor auch seine Stieftochter als Opfer seiner sexuellen Übergriffe „geoutet“. Die mittlerweile 18-Jährige war über eine Videokonferenz mit dem Landgericht Essen zeugenschaftlich vernommen worden und sollte zum familiären Leben aussagen. Zur Überraschung des Schöffensenats stellte die Zeugin gleich zu Beginn ihrer Befragung fest: „Mein Stiefvater hat sich nicht nur an meiner Schwester vergangen, sondern auch an mir.“

Sie habe das schließlich nicht mehr ausgehalten und sei daher Ende Jänner 2011 von zu Hause „abgehauen“. Ihre Mutter habe die Übergriffe „mehrfach mitbekommen“ und „nichts gesagt“. Sie habe sich „bisher nicht getraut, eine Anzeige zu machen. Und es war zu beschämend.“ Sie habe „ja Angst gehabt, schwanger zu werden“, so die 18-Jährige.

5.000 Euro Schmerzensgeld

Auf den gebürtigen Deutschen, der mit seiner Ehefrau und insgesamt fünf leiblichen Kindern 2012 nach Wien übersiedelt war, wo man zuletzt in einer 86 Quadratmeter großen Wohnung in Margareten lebte, dürfte somit ein weiteres Strafverfahren zukommen.

Das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige erbat sich nach dem Richterspruch, mit dem der 15-jährigen Tochter auch 5.000 Euro an vorläufigem Schmerzengeld zugesprochen wurden, Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.