AK: Spesenverzicht bei SEPA-Umstellung

Ab 1. August gilt die SEPA, der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die Wiener Arbeiterkammer (AK) fordert von den Banken, bei fehlerhaften Überweisungen vorerst keine Spesen zu verrechnen.

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, die Umstellung auf diese Überweisungen auch im Inland hätte bereits im Februar gelten sollen. Nun läuft eine von der EU-Kommission bis 1. August verlängerte Schonfrist ab. Damit kommen bei Überweisungen nur mehr die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und das Geschäftskennzeichen BIC zum Einsatz.

Laut Arbeiterkammer ist bei vielen Bankkunden die Angst vor dem Verschreiben nach wie vor groß, da beim IBAN AT für Österreich, eine zweistellige Prüfnummer, Bankleitzahl und Kontonummer hintereinander eingetragen werden müssen.

Bleistift und Erlagschein mit IBAN und BIC

APA/Helmut Fohringer

AK fordert Spesenverzicht

Die Arbeiterkammer fordert, dass bei fehlerhaft ausgefüllten Zahlungsanweisungen keine Spesen verrechnet werden, sondern den Kunden unbürokratisch und rasch Unterstützung angeboten wird. Einer aktuellen Umfrage der AK zufolge, haben einige Banken auch angegeben, bis auf weiteres keine Spesen zu verrechnen.

Andere Banken haben laut AK mögliche Entgelte aufgelistet: Entgelt für manuelle Nachbearbeitung, das im Kontovertrag vereinbart ist oder Fremdbankspesen, die von der Empfängerbank einer fehlerhaften Überweisung verrechnet werden.

Geldschein und Bankomatkarte mit IBAN und BIC

APA/Helmut Fohringer

Kein Handlungsbedarf für Konsumenten

Laut Österreichischer Nationalbank (OeNB) besteht für Konsumenten im Gegensatz zu Unternehmen kein Handlungsbedarf, da Kreditinstitute die Kundenkonten in der Regel automatisch umstellen. Im Mai wurden laut OeNB in Österreich bereits 87 Prozent aller Überweisungen und 92 Prozent aller Lastschriften im SEPA-Format abgewickelt.

Die österreichischen Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstitute haben eine gemeinsame Schlichtungsstelle eingerichtet. Dort sind Beschwerden bei der etwaigen Verrechnung von Spesen im Zuge der SEPA-Umstellung möglich.

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