Drogendealer zu Haftstrafen verurteilt

Nicht nur das Drogengeschäft von Dealern, sondern auch die Methoden verdeckter Ermittler sind am Freitag bei einem Prozess im Straflandesgericht erörtert worden. Die Angeklagten wurden zu drei bzw. zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Ein Dealer bot den verdeckten Ermittlern im Februar 2014 0,62 Gramm Speed unentgeltlich zur Probe an. Schlussendlich ging es dann vor Gericht aber um ein halbes Kilogramm Speed. Wie es dazu kam, prangerten besonders die beiden Verteidiger der Angeklagten an.

Nachschub aus Polen besorgt

Bei der Übergabe der Probe deuteten der 27-jährige Dealer und dessen 36-jähriger Komplize an, bei Bedarf auch eine größere Menge Drogen besorgen zu können. Weil der Kunde, ein verdeckter Ermittler der Polizei, Interesse vorgab, traf sich der 27-Jährige gemeinsam mit seinem 36 Jahre alten Bekannten vier Tage später mit diesem und bot ihm 140 Gramm Speed an. Der verdeckte Ermittler lehnte ab. Ihm soll die offerierte Menge zu gering gewesen sein.

Nachdem eine weitere Gratis-Probe den Besitzer gewechselt hatte und Anfang März erstmals 31 Gramm verkauft wurden, bedrängte der verdeckte Ermittler weiter seine beiden Ansprechpartner. Daraufhin erklärte der ältere, er werde nach Polen fahren und Nachschub besorgen.

Schlussendlich ging es um halbes Kilo Speed

Nachdem der 36-Jährige das Gift beschafft hatte, bestellte er den vorgeblichen Kunden in seine Wohnung in Wien-Fünfhaus. Dort sollte dieser am 14. März um 3.500 Euro das halbe Kilo Speed erhalten. Als sich der 36-Jährige weigerte, den verdeckten Ermittler auf die Straße zu begleiten, der vortäuschte, das Geld in seinem Pkw vergessen zu haben, löste der Polizist den Zugriff aus.

Bevor Kollegen des Polizeibeamten die Wohnung stürmten, riss der 27-Jährige den Joghurtbecher mit dem Speed an sich, lief aufs WC und versuchte, das Beweismittel verschwinden zu lassen, indem er das Suchtgift in der Toilette hinunterspülte. Das gelang ihm allerdings nicht zur Gänze. Ein geringer Teil konnte noch sichergestellt und chemisch-toxikologisch untersucht werden. Das Speed wies einen Reinheitsgehalt von 8,2 Prozent auf.

„Kleinkrimininelle zur Anschaffung animiert“

Die beiden Angeklagten legten vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Etl Geständnisse ab. Ihre Verteidiger Philipp Winkler und Nikolaus Rast hinterfragten allerdings die Vorgangsweise des verdeckten Ermittlers, die sie nur bedingt mit der Strafprozessordnung in Einklang fanden.

Der Beamte habe die beiden ursprünglich im Kleinkriminellen-Bereich agierenden Männer regelrecht zur Anschaffung einer großen Suchtgiftmenge animiert, was an sich nicht zulässig sei, so die Verteidiger. Die Urteile - drei bzw. zwei Jahre unbedingte Haft - sind bereits rechtskräftig.