Meischbergers Valora Solutions wird liquidiert

Die insolvente Gesellschaft Valora Solutions Projektbegleitung GmbH und damit die ehemalige Gemeinschaftsfirma von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Peter Hochegger und Walter Meischberger, wird liquidiert. Das wurde am Dienstag bekannt.

Der Masseverwalter habe den formellen Schließungsantrag eingebracht, teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) Europa heute Nachmittag mit. Die Valora Solutions Projektbegleitung hatte laut AKV schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine operative Geschäftstätigkeit. Im Firmenbuch war seit dem Ausscheiden von Meischberger als Geschäftsführer am 11. Juni 2014 kein anderer Geschäftsführer mehr eingetragen, es wurde auch kein Notgeschäftsführer bestellt. Die Ursachen des Vermögensverfalls sowie die wirtschaftliche Lage der Valora Solutions müssen noch überprüft werden.

2008 stieg Grasser wieder aus

Die Valora Solutions war die ehemalige Gemeinschaftsfirma von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Peter Hochegger und Walter Meischberger. Die Valora Solutions Projektbegleitung GmbH (früher: Valora Solutions Projektentwicklung GmbH) soll laut Medienberichten als Vehikel für Schmiergeldzahlungen gedient haben, was alle Beschuldigten zurückweisen - mehr dazu in Meischberger-Firma insolvent.

Zuletzt gehörte die Valora Solutions nur mehr Meischbergers PR-Agentur ZehnVierzig Agentur für strategische Kommunikation GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Meischberger ist. Auch die ZehnVierzig ist insolvent - mehr dazu in Weitere Meischberger Firma insolvent.

Grasser war im Februar 2007, kurz nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung, in die Gesellschaft eingestiegen. Ein Jahr später, im Februar 2008, hat sich Grasser aus der Valora Solutions wieder zurückgezogen. Als Gesellschafter gelöscht wurde er im November 2008. Der Lobbyist Hochegger war bis 15. November 2008 Geschäftsführer der Firma. Gegen Grasser, Meischberger und Hochegger wird in mehreren Causen wegen Korruptionsverdachts strafrechtlich ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.