14-Jährige missbraucht: Drei Jahre Haft

Weil er ein 14-jähriges Mädchen in Gegenwart ihres Vaters missbraucht haben soll, ist ein 34 Jahre alter Bauarbeiter am Freitag im Wiener Straflandesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vergangenen Oktober hatte sich der Angeklagte mit einem Freund in einem Lokal in Wien-Meidling verabredet. Als er dort eintraf, saß neben dem Mann auch dessen Tochter an einem Tisch. Die Männer tranken gemeinsam mit dem Mädchen bis zur Sperrstunde und begaben sich danach in die Wohnung des Vaters. Er habe eigentlich nach Hause gehen wollen, weil er den Alkohol bereits „gespürt“ habe, verantwortete sich der 34-jährige Angeklagte.

Vater schlief während Vergewaltigung

Doch sein Freund habe ihn zum Mitkommen überredet. Der Anklage zufolge sprachen die Männer und das Mädchen weiter dem Alkohol zu, bis der Vater der Minderjährigen mit den Worten, es sei jetzt Zeit für „Aufklärungsunterricht“, eine Porno-DVD im Wohnzimmer abgespielt haben soll. Dass der Vater schließlich infolge seiner Alkoholisierung einschlief, soll sein Freund ausgenützt haben, um sich an der Tochter zu vergehen. Das Mädchen dürfte völlig wehrlos gewesen sein.

DNA belastet den Angeklagten

Da sich DNA-Spuren des Mannes auch am Bund und Knopf ihrer Hose fanden, steht fest, dass er sie auch entkleidet hatte. Der 34-Jährige hatte den Übergriff zunächst vehement geleugnet. Als das DNA-Gutachten vorlag, änderte er seine Verantwortung. Er sei selbst sehr betrunken gewesen und habe einen „Filmriss“, versicherte er dem Schöffensenat: „Ich hab’ keine Erinnerung an etwas Sexuelles.“

Der psychiatrische Sachverständige schloss allerdings aus, dass bei dem Mann eine volle Berauschung und damit ein Schuldausschließungsgrund gegeben war. Zu detailliert habe er der Polizei den Verlauf des Abends bis unmittelbar zum inkriminierten Geschehen geschildert, sagte der Gutachter.

Für das Gericht stand „völlig zweifelsfrei fest, dass es sich so wie angeklagt abgespielt hat“, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Erschwerend war bei der Strafbemessung, dass das Mädchen fast noch unmündig war. Der 34-Jährige nahm nach Rücksprache mit seiner Anwältin die Strafe an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Keine Strafe für schlafenden Vater

Für den Vater des Mädchens gab es keine strafrechtlichen Folgen. Zwar führte die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn Ermittlungen, doch wurden diese eingestellt. Ihm konnte kein vorsätzliches Vergehen nachgewiesen werden, zumal die Tochter nicht gegen ihn aussagte.