Handgranatenmord: Auch Vater vor Gericht

Im Fall des Handgranatenmordes, bei dem im Jänner in Wien-Ottakring zwei Männer getötet wurden, wird am 8. September der Vater des Hauptverdächtigen vor Gericht stehen. Der 63-Jährige soll die Handgranate besorgt haben.

Nach Angaben von Anwalt Nikolaus Rast wird sich sein Mandant beim Prozess im September schuldig bekennen, „nicht wissend“, dass sein Sohn den Sprengstoff für ein Tötungsdelikt verwenden wollte. Die Verhandlung ist für einen Tag anberaumt, wie Rast der APA mitteilte.

Spurensicherung nach Explosion einer Handgranate

APA/Herbert Neubauer

Bei dem Anschlag wurden im Jänner in der Odoakergasse zwei Männer getötet

Vater soll zwei Granaten besorgt haben

Der Vater muss sich wegen Vergehens gegen das Kriegsmaterialgesetz und gegen das Waffengesetz vor dem Straflandesgericht verantworten. Damit bestätigte Rast einen Bericht des „Kurier“.

Demnach habe der Sohn des 63-Jährigen gebeten, ihm eine Handgranate aus Kroatien mitzubringen, was der Taxifahrer auch gemacht hat. Da der Sohn an der Funktionstüchtigkeit des alten Sprengmittels zweifelte, ließ er von seinem Vater eine neuere Splitterhandgranate bestellen. Diese soll Kristijan H. dann allerdings selbst abgeholt haben, berichtet der „Kurier“.

Sohn im Oktober vor Gericht

Kristijan H. wird sich im Oktober wegen Doppelmordes verantworten müssen. Der Hauptangeklagte hatte laut Anklage Angst, als Steuerbetrüger aufzufliegen, und soll deshalb den Transportunternehmer Zlatko N. (45) und den zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) in einem Anschlag getötet haben. Anfang des Jahres kam am Fahrersitz eines BMW in der Odoakergasse der Fahrer durch drei Schüsse um. Der Beifahrer starb kurz darauf durch eine im Wagen explodierte Handgranate - mehr dazu in Handgranatenmord „minutiös geplant“.

Mitangeklagt ist auch die ältere Schwester des mutmaßlichen Haupttäters und ein Bekannter. Die 43-jährige Renata H. soll in die blutigen Pläne zur Gänze eingeweiht gewesen sein. Dejan V. wird angekreidet, an der unmittelbaren Tatausführung in Kenntnis des mörderischen Plans beteiligt gewesen zu sein.

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