Ein Anrainer erzwingt Sportplatz-Drehung

Der Sportplatz Essling erhitzt die Gemüter. Offenbar muss der Platz wegen eines einzigen Anrainers um 90 Grad gedreht werden, weil zu viele Bälle in seinem Garten landen. Die Kosten muss die Stadt als Eigentümerin übernehmen.

Der SV Essling spielt in der Oberliga B und zählt dort zu den Meisterschaftsfavoriten. Trotzdem landeten im Training immer wieder „abgerissene“ Bälle in den Gärten der Nachbarn und zerstörten mitunter Blumenbeete, wie auch die Gratiszeitung „Heute“ berichtet. Selbst ein höherer Zaun hinter dem Tor konnte das Problem nicht lösen.

Sportplatz in Essling

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Selbst der höhere Zaun löste das Problem nicht

Nachbar filmt „ausgerissene“ Bälle

Laut dem Platzwart filmte ein Nachbar regelmäßig mit, wenn am Fußballplatz gespielt wurde und Bälle in seinem Garten landeten. Er soll die Fußbälle daraufhin manchmal auch einbehalten haben. Während sich die anderen Anrainer gesprächsbereit zeigten, brachte dieser Anrainer die Vorfälle vor Gericht. Dort wurde jetzt ein Vergleich mit dem Eigentümer der Anlage, der Stadt Wien, geschlossen.

Gucklöcher im Vorhang

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Angebliche „Filmlöcher“ im Vorhang des Anrainers

Kosten bis zu 900.000 Euro

Das Ergebnis des Klage: Der Platz wird um 90 Grad gedreht und wird wieder so ausgerichtet sein wie schon vor 15 Jahren. Dadurch wird aus zwei Plätzen künftig nur ein Platz. Die Kosten für den Umbau betragen mehr als 900.000 Euro. Gleichzeitig wird der Naturrasen durch einen Kunstrasen ersetzt, sagte die Obfrau des Vereins, Manuela Ranits. „Der Kunstrasenplatz kommt unseren Kindern zugute. Darauf können wir bei jeder Witterung trainieren. Wir sind der einzige Verein in dieser Liga, der noch keinen Kunstrasenplatz in Wien hat.“ Etwa 250 Kinder trainieren regelmäßig beim SV Essling.

Essling

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Aus zwei Plätzen wird künftig ein Fußballplatz mit Kunstrasen

ÖVP kritisiert „Schildbürgerstreich“

Noch im September soll im zuständigen Ausschuss des Gemeinderats die Zustimmung für den Umbau erfolgen. Die ÖVP kritisiert die hohen Kosten und spricht von einem Schildbürgerstreich.

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