Dschihadist: U-Haft bestätigt

Seit sechs Wochen sind neun mutmaßliche Dschihadisten in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht hat nun die U-Haft gegen einen 18-Jährigen bestätigt, nächste Woche finden die weiteren Haftprüfungen statt. Der Verdacht gegen die Inhaftierten hat sich erhärtet.

Anfang Jänner wird der gebürtige Tschetschene 19. Unter Verweis auf sein fast noch jugendliches Alter, seinen schulischen Erfolg - er besuchte bis zuletzt eine HTL -, seine bisherige Unbescholtenheit und vor allem seine Beteuerung, keine strafbaren Handlungen gesetzt zu haben, hatte er die Aufhebung der vom Wiener Straflandesgericht über ihn verhängten U-Haft beantragt. Seiner Beschwerde wurde vom OLG nicht Folge gegeben und die Haft vorerst bis zum 24. November verlängert.

Verdacht „mehr als bloße Vermutung“

Der Drei-Richter-Senat setzt sich in dem Beschluss eingehend mit dem Tatverdacht und den Haftgründen auseinander. Der Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, sei „mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die Begehung eines Verbrechens geschlossen werden kann“, hält der Senat grundsätzlich fest.

Ungeachtet der Unschuldsbeteuerungen des Burschen ist laut Oberlandesgericht „dringend“ davon auszugehen, dass der 18-Jährige als Mitglied der radikalislamistischen Terrormiliz IS an Kampfhandlungen teilnehmen wollte. Wie sieben weitere, ebenfalls aus Tschetschenien stammende, Personen hatte er behauptet, er habe Urlaub in der Türkei machen und sich keineswegs am bewaffneten Jihad in Syrien beteiligen wollen. Bei der Ausreise aus Österreich wurden sie festgenommen.

Neunter Inhaftierter belastet Verdächtige

Das OLG verweist auf die Aussagen des neunten Inhaftierten, der sich geständig verantworten soll und in seinen bisherigen Einvernahmen die anderen Verdächtigten „eindeutig“ - wie es im Beschluss heißt - belastet hat. Dieser Mann - ein gebürtiger Türke - soll über eine Kontaktperson mit dem Spitznamen „Munsr“ in Verbindung mit den tschetschenischen Islamisten gekommen sein und für diese die Reise Richtung Syrien organisiert haben.

Es soll im Vorfeld zu konspirativen Treffen gekommen sein, wobei den Tschetschenen eingeschärft wurde, sich vor dem Grenzübertritt der Akkus und SIM-Karten ihrer Handys zu entledigen, um nicht mehr geortet werden zu können. Diese Vorgangsweise sei „mit einer bloßen Urlaubsreise jedenfalls nicht in Einklang zu bringen“, so das OLG.

Vielmehr geht der Senat davon aus, dass beim hohen Organisationsgrad der Reisegruppe das Vorhaben, in Syrien zum Zwecke der Teilnahme an „medial verfolgbaren und international verpönten Kämpfen“ (OLG) in Verbindung mit Vertretern des IS zu kommen, „als zwangsläufig auf der Hand liegend angenommen werden kann“. Allein aus „der Reisebewegung und deren Zweck“ sei in konkretem Bezug auf den 18-Jährigen die subjektive Tatseite „zwanglos abzuleiten“.

Flucht - und Verdunkelungsgefahr

Der Antrag auf die Aufhebung der Untersuchungshaft wurde vom OLG wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr abgelehnt. Letzteres begründet das Obergericht mit „deutlich zutage getretenen Verschleierungstendenzen“, die sich „in den Vernehmungen aller Beschuldigter“ gezeigt hätten.

Neben dem 18-Jährigen hat das OLG auch im Fall eines 27-jährigen Verdächtigen vor kurzem laut „Presse“ eine Haftbeschwerde abgewiesen. Ein weiterer mutmaßlicher Islamist befindet sich nicht mehr in U-Haft, sondern wurde inzwischen in Strafhaft überstellt. Nach seiner Festnahme wurde festgestellt, dass er noch eine offene Freiheitsstrafe zu verbüßen hat - mehr dazu in Dschihadisten wollten „auf Urlaub fahren“ (wien.ORF.at; 6.9.2014).

Für die restlichen sechs Inhaftierten sind für kommenden Montag (6. Oktober) im Wiener Straflandesgericht reguläre Haftprüfungstermine anberaumt. Sie hatten - so zumindest der Vorwurf der Strafverfolgungsbehörden - geplant, sich aufseiten einer als terroristischen Organisation eingestuften islamistischen Gruppierung am Krieg in Syrien zu beteiligen - mehr dazu in Fünf weitere „Dschihadisten“ in U-Haft (wien.ORF.at; 22.8.2014).

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