Zu wenige Staatsanwälte in Wien

Die Staatsanwaltschaft Wien kämpft mit einer angespannten Personalsituation. Die neue Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Eva Marek, will deshalb schon verstärkt bei Jusstudenten werben.

Eva Marek (46), die neue Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, auf einem undatierten Archivbild

APA/Kaiser

Marek ist neue Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien

Die - seit der Vorverfahrensreform - angespannte Personalsituation bessere sich zwar laufend, aber noch sei das Verhältnis zur Arbeitsmenge nicht überall ausgewogen, so Marek. Ein Problem z.B. an der StA Wien ist, dass sich nicht genügend Bewerber für die aufgestockten Planposten finden. In einem gemeinsamen Projekt mit der Vizedekanin der Uni Wien, Susanne Reindl-Krauskopf, will Marek deshalb schon Studenten vor Augen führen, „wie attraktiv und spannend die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft ist“.

„Bei Gericht gibt es auch Instanzen“

Marek hält „sehr viel“ von der sich abzeichnenden Reform des Weisungsrechts - Fachaufsicht und Weisungsrecht zwar beim Justizminister zu belassen, diesem aber einen unabhängigen Weisenbeirat an die Seite zu stellen.

Die - auch von der Standesvertretung erhobene - Ansicht, die politische Weisungsspitze müsste abgeschafft werden, teilt Marek nicht. Diese Diskussion gebe es schon seit sie vor mehr als 20 Jahren zur StA kam, „und sie dauert fort“. Daran sehe man, dass es „eine auf der Hand liegende bessere Lösung nicht gibt“, sagte Marek im APA-Interview vor ihrer Amtseinführung. In einem Rechtsstaat „jedenfalls nicht wünschenswert“ wäre ein „gänzlich unbeaufsichtigter Staatsanwalt“. Die Weisungsbefugnis sei Instrument der Fach- und Dienstaufsicht: „Bei Gericht gibt es auch Instanzen, und das mit gutem Grund.“

Marek weist ÖVP-Nähe zurück

Den im Vorfeld ihrer Ernennung in den Raum gestellten Verdacht der ÖVP-Nähe weist Marek zurück. Die Parteipolitik habe im Ermittlungs- und insgesamt im Strafverfahren keinen Platz. Wenn eine Verdachtslage bestehe, sei ein Ermittlungsverfahren zu führen. Aufgabe der - laut Gesetz objektiven - Anklagebehörde sei es, die Wahrheit zu ermitteln. „Und wegen der Zugehörigkeit zu einer im Parlament vertretenen Partei muss niemand in einem Strafverfahren einen Nachteil befürchten, die Menschen dürfen sich deshalb aber auch keinen Vorteil erwarten.“

Ihr persönlich sei in all ihren beruflichen Positionen „höchste Objektivität, Sachlichkeit und juristische Kompetenz bescheinigt“ worden. „Diese Schwerpunkte werden meine Arbeit auch weiterhin prägen“, dabei seien „Gesetzestreue, Wahrung der Menschenrechte und ein faires Verfahren oberstes Gebot“. Als ihr Ziel in der neuen Funktion nennt Marek, „die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu unterstützen und ihnen auch strafjuristisch zur Seite zu stehen“.

Marek folgt auf Pleischl

Marek folgte an der OStA Wien Werner Pleischl nach, der Leiter der Generalprokuratur wurde. Geboren ist sie am 6. Juni 1968 in Graz, wo sie auch Jus studierte und 1995 ihre Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft startete. Ende 1999 kam sie ins Justizministerium, dort arbeitete sie in der Legislativsektion an der StPO-Reform mit und war später für Einzelstrafsachen zuständig.

2003 wurde Marek Leitende Staatsanwältin im Justizministerium. 2005 bis 2007 arbeitete sie als Generalanwältin, dann wechselte sie in den Obersten Gerichtshof, wo sie bis zu ihrer Bestellung zur Leiterin der OStA Wien als Richterin in Strafsachen tätig war. Marek ist verheiratet mit dem früheren ÖVP-Gemeinderat und jetzigen Gruppenleiter im Innenministerium, Günther Marek.