Haftstrafe für bettlägerige Dealerin

Eine 59-Jährige ist nach dem Suchtmittelgesetz zu zweieinhalb Jahre unbedingter Haft verurteilt worden. Die Frau, die seit einem Fenstersturz ans Bett gefesselt ist, hatte von ihrem Krankenbett aus 2,8 Kilogramm Marihuana verkauft.

Die über sie verhängte Strafe muss die von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Frau vorerst nicht verbüßen. Nach dem Motto „Therapie statt Strafe“ wurde ihr ein Strafaufschub gewährt, damit sie von ihrer Sucht loskommt. Falls der Entzug erfolgreich verläuft, werden die zweieinhalb Jahre in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die 59-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Marihuana gegen Schmerzen

Wie die Angeklagte berichtete, befand sie sich nach ihrem Unfall von November 2012 bis Ende Mai 2013 in stationärer Behandlung in einem Wiener Spital. Bei dem unabsichtlichen Sturz aus dem Fenster hatte sie zahlreiche Knochenbrüche und schwerste innere Verletzungen erlitten. Mehrere Organe wurden nachhaltig beschädigt, eine Hand musste der Frau amputiert werden.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus habe sie zu Hause unter unerträglichen Schmerzen gelitten, da sie kein Morphium mehr bekam, sagte die 59-Jährige Richter Patrick Aulebauer. Um diese zu lindern, habe sie Marihuana zu rauchen begonnen: „Ich war verzweifelt. Es hat mir wirklich geholfen.“ Auch ihre tristen Lebensumstände hätten sie zum Rauchen bewogen: „Ich war von einer Sekunde auf die andere ein Krüppel. Ich hab’ bis dahin niemals in meinem Leben eine Hilfe gebraucht.“

Drogengeschäfte vom Bett aus

Bei einer Pension von 700 Euro monatlich fiel es der Frau zusehends schwer, ihre Abhängigkeit zu finanzieren. Also kam sie mit ihrem Dealer ins Geschäft: Sie nahm ihm einen Teil seiner Drogen ab und verkaufte diese in ihrer Wohnung, wobei sie diese infolge ihrer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit „adaptieren“ ließ - mehr dazu in Bettlägerige Frau Mitglied in Drogenring.

Vor ihrer Wohnungstür ließ die Frau an der Mauer einen Safe anbringen, der mit einem Code gesichert war. Im Safe deponierte die Frau ihre Wohnungsschlüssel. Sooft ihre Kunden - im Lauf der Zeit „erarbeitete“ sie sich acht fixe Abnehmer - etwas zu rauchen benötigten, schauten diese nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorbei. Mit Hilfe der Zahlenkombination, die ihnen die Frau verraten hatte, öffnete die Kundschaft die Tür und wickelte direkt am Bett der Frau die Geschäfte ab.