Falsch gemeldet: Mutter soll 10.000 Euro zahlen

Weil eine Mutter von Drillingen vergessen hatte, ihren Hauptwohnsitz von Graz nach Wien umzumelden, soll sie jetzt 10.000 Euro Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Das sei finanziell nicht verkraftbar, so die jungen Eltern.

Ummeldung vergessen: Mutter soll 10.000 Euro zurückzahlen

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Mutter vergaß Hauptwohnsitz umzumelden

Im Dezember 2013 kamen die Drillinge Minna, Nepomuk und Stanislaus zur Welt. Damit ging für die Familie Gienke/Monschein ihr Kinderwunsch in Erfüllung. Die Eltern, beide Steirer, haben einander in Wien beim Architekturstudium kennen gelernt, wo sie auch mit ihren Kindern leben. Im Dezember 2014 bekam die Familie jedoch einen Brief von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK). Darin wurden 10.160,46 Euro Kinderbetreuungsgeld von der Kasse zurückgefordert.

„Die Misere hat begonnen, weil ich in Graz noch Hauptwohnsitz gemeldet bin. Ich habe Nebenwohnsitze immer in Wien gehabt, weil ich hier studiert und teilweise gearbeitet habe. Wie sich herausgestellt hat, habe ich offiziell nicht mit den drei Kindern zusammengewohnt. Aber ich war natürlich ganze Zeit bei den Kindern“, sagt Luzie Giencke in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

„Es bringt uns an eine Existenzgrenze“

Luzie Giencke hatte übersehen, sich von Graz wo sie bei ihrer Mutter hauptgemeldet war, in Wien, in der gemeinsamen Wohnung hauptzumelden. Sie dachte, die Wiener Nebenwohnsitzmeldung genüge. Fünf Monate lang beging sie also ein Meldevergehen. Ein folgenschwerer Fehler, denn laut Gesetz heißt es: „Es hat ein Elternteil nur dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind, sofern der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt“.

Ummeldung vergessen: Mutter soll 10.000 Euro zurückzahlen

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Drillinge kamen 2013 zur Welt

Die Familie wandte sich an die WGKK und das Familienministerium. Doch sie bekamen überall dieselbe Antwort. „Gesetz sei Gesetz, man könne nichts tun“. Wie man die 10.160 Euro nun zurückbezahlen soll, weiß die Familie nicht. „Es bringt uns an eine Existenzgrenze. Vor allem für Drillinge braucht man zusätzliches Betreuungspersonal und das muss man finanzieren. Das Betreuungsgeld jetzt zurückzuzahlen ist momentan ein unlösbares Problem“, sagte Christoph Monschein, der Vater der Drillinge.

Lösung zeichnet sich ab

Die Familie wandte sich an die Volksanwaltschaft und Frau Giencke hat gegen die Rückzahlungsforderung geklagt. Von Seiten der WGKK zeichnet sich nun aber eine Lösung ab. „Da das Kinderbetreuungsgeld aber sowohl von der Mutter als auch vom Vater bezogen werden kann, gibt es im Fall von Familie Giencke/Monschein eine Möglichkeit, das rückgeforderte Kinderbetreuungsgeld dennoch zu erhalten: Herr Mag. Monschein, der Vater der Drillinge, lebt seit dem Zeitpunkt, an dem die Kinder in Wien gemeldet wurden, mit ihnen am selben Hauptwohnsitz. Wenn Herr Mag. Monschein nun das Kinderbetreuungsgeld beantragt - was auch rückwirkend möglich ist - bekäme er es. Dazu muss er aber die eingereichte Klage zurückziehen!“, heißt es von der WGKK.

TV-Hinweis:
„Der Bürgeranwalt“ ist dem Fall nachgegangen. Den Beitrag können Sie in der ORF-TVthek nachsehen.

„Wir werden auf das Angebot zurückkommen“, sagte Herr Monschein im „Bürgeranwalt“. Die Klage zurückzuziehen sei „eine Option“. Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) fordert aber dennoch eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. „Bei der Familienbeihilfe wird etwa nicht auf den Hauptwohnsitz abgestellt, sondern auf den gemeinsamen Wohnsitz. Ich werde deshalb beim Ministerium eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes anregen“, sagte Kräuter.