Kritik an „zu vielen Pfändungen“

Die Wiener Schuldnerberatung kritisiert, dass zu oft gepfändet wird. Laut Gesetz sollte ein Schuldner gepfändet werden, wenn er Geld hat, aber zahlungsunwillig ist. Mittlerweile habe sich eingebürgert, dass vor allem zahlungsunfähige Menschen gepfändet werden.

Es gibt zwei Arten von Pfändungen: Bei einer Fahrnispfändung - sie wird in Wien etwa 270.000-mal im Jahr durchgeführt - darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände bestimmen, die zwangsversteigert werden können. Bei der Lohn- oder Gehaltspfändung - sie wird in Wien etwa 250.000-mal pro Jahr beantragt - wird ein Teil des Lohns oder Gehalts einbehalten.

„Wir haben in der Schuldnerberatung das Problem, dass etwa 50 Prozent derer, die sich an uns wenden, keinen Job haben und damit kein pfändbares Einkommen“, sagt Alexander Mally von der Schuldnerberatung. Da komme es fast immer automatisch zur Fahrnispfändung.

„Menschen fallen eigentlich in die Insolvenzordnung“

„Das Problem ist, dass die Exekutionsordnung zu 90 Prozent falsch angewendet wird. Denn ursprünglich ist sie nur für Menschen gedacht, die Geld haben, aber zahlungsunwillig sind. In den allermeisten Fällen wird die Exekutionsordnung gegen Menschen angewendet, die nicht zahlen können. Das ist das grundsätzliche Problem, weil diese Menschen eigentlich in die Insolvenzordnung fallen“, so Mally.

Weiters kritisiert Mally, dass bei Fahrnispfändungen Autos aus Haftungsgründen selten gepfändet werden. „Das ist das Kuriose. Die wirklich werthaltigen Gegenstände sind unter Umständen gar nicht so einfach zu pfänden, während relativ wertloses Konsumzeug oft gepfändet wird“, so Mally. Bei der Lohnpfändung kritisiert er, dass diese häufig für den Schuldner mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sei, womit er erst recht seine Schulden nicht zurückzahlen könne.

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